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FUKU | Abgeordnete
Verordnung über die Erste Kammer
Wer gehört der Ersten Kammer an?
Jeder im Bürgerverzeichnis des Daimyats Yashiro verzeichnete Staatsbürger kann sich nach 14 Tagen Staatsbürgerschaft als Abgeordneter für die Erste Kammer anmelden. Ein Staatsbürger darf allerdings nur mit einer ID, egal ob Haupt-ID oder Neben-ID an der Ersten Kammer teilnehmen.
Zur Anmeldung melden Sie sich einfach kurz hier im Abgeordnetenverzeichnis an.
Was entscheidet die Erste Kammer?
Die Erste Kammer ist für alle Gesetze im Geltungsbereich des Daimyats Yashiro zuständig. Es diskutiert außerdem alle Verordnungen und Erlasse der Regierung des Daimyats und wählt alle 6 Monate den Kanzler des Daimyats.
Wie wird abgestimmt?
Generell kann jedes Mitglied Vorschläge einbringen und darüber abstimmen lassen. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die einfache Mehrheit gewinnt. Der Daimyo hat nominell ein Vetorecht.
Ein weiterführendes Gesetz oder eine Erweiterung dieser Verordnung wird bei Bedarf erstellt.
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Abgeordnete der Ersten Kammer
1. Kurita Ken
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