Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
Kato-Bakufu
Militärverordnung bezüglich der Organisation und Aufgaben der Ministerien des Heeres, der Marine und der Luftwaffe
Ich, Kato Keiichi aus dem Geschlecht der Minamoto, erlasse hiermit folgenden Befehl für alle Angehörigen der Streitkräfte Heijans und alle Angehörigen des Bakufu.
1. Für die drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe werden in Absprache mit der Chuo seifu drei Ministerien eingerichtet.
2. Die Ministerien verfügen über folgende Aufgaben:
- Verwaltung des öffentlichen Personalarchiv der jeweiligen Teilstreitkraft
- Technische sowie materielle Ausstattung der jeweiligen Teilstreitkraft
- Veteranenversorung
- Gesundheitsversorgung
3. Nur aktive Offiziere aus den jeweiligen Teilstreitkräften können zu Ministern berufen werden.
4. Die Oberbefehlshaber der Teilstreitkräfte sind per Amtswegen Staatssekretäre im jeweiligen Ministerium.
5. Bei Vakanz eines Ministeriums werden die Aufgaben durch die arbeitsfähigen Ministerien übernommen. Wie die Aufgaben zwischen den Ministerien verteilt werden entscheidet der rangältere Offizier. Sollte der rangjüngere Offizier jedoch der dienstältere Minister sein, so obliegt die Entscheidungsgewalt bei ihm.
6. Die Minister sind innerhalb der Streitkräfte nicht vom Dienstweg oder der Befehlskette entbunden.
So steht es geschrieben und so soll es geschehen im Jahre 5. der Regierung des Saisei-Tenno.
Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
Kato Keiichi
Seii Taishogun
Erlassen im Jahr 1. der Akyoto-Zeit.