Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)


    Hiermit ordne ich folgendes an:



    1. Die tägliche Arbeitszeit wird, unabhängig vom Wirtschaftssektor, auf maximal 12 Stunden begrenzt.


    2. Jedem Arbeiter und jedem Gastarbeiter in diesem Königreich steht eine Pause von sechzig Minuten zu.


    3. Die Pause ist von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.


    4. Vor und nach der Pause hat der Arbeiter zu beten.


    5. Von dem Dekret ausgenommen sind die Staatsbediensteten mit direktem Zugang zum Königshaus.



    Das Dekret tritt mit Unterzeichnung in Kraft


    Jeonju, den 07.10.2017


    Minh Sora
    Bernsteinkönig


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