Gesetz zur Änderung der Verfassung
§1 - Allgemeines
1. Dieses Gesetz ändert die Verfassung.
2. Es ist nur für die angegebenen, zu ändernden Paragraphen der Verfassung
§2 - Zweck
Der Artikel 16 der Verfassung wird folgend ergänzt:
12. die Grundlagen des Umweltschutzes und der Tiergesundheit
§3 - Änderung und Inkrafttreten.
1. Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
2. Es tritt mit einer Verkündung in Kraft.
Werte Kollegen,
die Sache des Umweltschutzes ist von besonders Bedeutung dahingehend, dass wir einer gemeinsame Grundordnung bedürfen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land unterschiedliche Umweltvorschriften miteinander konkurieren.