• Offizieller Beitrag

    Gesetz zur Änderung der Verfassung


    §1 - Allgemeines
    1. Dieses Gesetz ändert die Verfassung.
    2. Es ist nur für die angegebenen, zu ändernden Paragraphen der Verfassung


    §2 - Zweck
    Der Artikel 16 der Verfassung wird folgend ergänzt:

    12. die Grundlagen des Umweltschutzes und der Tiergesundheit


    §3 - Änderung und Inkrafttreten.
    1. Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
    2. Es tritt mit einer Verkündung in Kraft.



    Werte Kollegen,


    die Sache des Umweltschutzes ist von besonders Bedeutung dahingehend, dass wir einer gemeinsame Grundordnung bedürfen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land unterschiedliche Umweltvorschriften miteinander konkurieren.

  • Werte Kollegen,


    ich muss dem zustimmen und unterstütze diesen Vorschlag, dass wir zentral als Regierung uns dem Thema Umweltschutz und auch der Abkopplung von der Atomenergie, hin zu erneuerbaren Energien. Ich möchte auch gleich die Zahl 2030 mit in den Raum stellen. Jedoch sage ich auch, dass jedes Daimyat selber Entscheidungen treffen kann, solange keine Einheit besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Mir selbst schwebt auch folgende Verfassungsänderung vor.


    IV. Der Kizokuin


    Artikel 18
    (1) Der Kizokuin besteht aus den Daimyos der Provinzen, sowie den von ihnen bestimmten Vertretern. Die Reichshauptstadt Heijan-Kyo wird durch den Großsekretär vertreten, das Phönixkönigreich Goryeo durch den Ministerresidenten oder den Phönixkönig.
    (2) Den Vorsitz im Kizokuin führt der Shogun. In seiner Vertretung der Kanrei oder das dienstälteste Mitglied des Kizokuin.
    (3) Die Stimmenanteile im Kizokuin sind gleich für jede Provinz oder Kolonie des Reiches. Dem Shogun steht es, als Verwalter der militärisch kontrollierten Gebiete zu, eine weitere Stimme zu besitzen, ebenso werden die kaiserliche Familie und die Hauptstadt Heijan-Kyo durch den Großsekretär mit einer Stimme vertreten.
    (4) Der Kizokuin kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Artikel 19
    (1) Jedes Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, dieselben der Beratung zu übergeben.
    (2) Der Kizokuin entscheidet mit der Mehrheit der gülti...erschiedenheit stattfindet, so entscheidet die Mehrheit der Stimmen des Kizokuin.
    (4) Dem Kizokuin werden die zu seinen Arbeiten nötigen Beamten zur Verfügung gestellt.


    Artikel 20
    (1) Jedes Mitglied des Kizokuin hat das Recht, im Shugiin zu erscheinen und muss da selbst auf Verlangen jederzeit gehört werden.
    (2) Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Kizokuin und des Shugiin sein.
    (3) Eine jede Provinz kann nur geschlossen abstimmen.


    Artikel 21
    (1) Der Kizokuin beschließt über Mängel, welche bei der Ausführung der Verfassung, der Reichsgesetze oder der zu ihrer Ausführung getroffenen Vorschriften oder Einrichtungen hervortreten.
    (2) Hat der Kizokuin Mängel festgestellt, so kann er den zuständigen Behörden oder Körperschaften Anweisung erteilen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Leisten jene der Anweisung keine Folge, so kann der Kizokuin anstelle derselben die erforderlichen Maßnahmen treffen und die verantwortlichen Beamten in Anklagezustand versetzen.
    (3) Über die Verhängung oder die Beendigung des Kriegszustandes mit einer ausländischen Nation entscheidet die Kizokuin. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Kriegserklärung durch den Tenno, den Shogun und den Premierminister sowie deren Veröffentlichung im Gesetzblatt. Waffenstillstands- sowie Friedenserklärungen werden durch den Tenno ratifiziert und anschließend im Gesetzblatt verkündet.


  • Hiroto: Ich als Umweltminister spreche mich klar für diesen Artikel bezüglich des Umweltschutzes aus, was die Anmerkung von Daijin Oda-san bezüglich der Atomenergie betrifft bin ich jedoch anderer Meinung. Die Atomenergie ist schließlich momentan die effizienteste methode Strom mit geringer Umweltverschmutzung bzw mit geringem Ausstoß an Emmissionen zu produzieren.


    Haru: Ich möchte auch noch anmerken, das wir hinter den Atomkraftwerken große Energiekonzerne stehen, die nivht nur viele Arbeitsplätze bieten, sondern auch großes Börsen Gewicht haben, daher finde ich eine Abkoppelung von der Atomenergie auch nicht richtig.

    links Haru, rechts Hiroto
    Leiter der Organisation für Behinderte und
    Siamesische Zwillinge in Heijan


    Minister für Arbeit und Umwelt a.D
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  • Zitat

    Original von Takimoto Hiroto & Haru
    Hiroto: Ich als Umweltminister spreche mich klar für diesen Artikel bezüglich des Umweltschutzes aus, was die Anmerkung von Daijin Oda-san bezüglich der Atomenergie betrifft bin ich jedoch anderer Meinung. Die Atomenergie ist schließlich momentan die effizienteste methode Strom mit geringer Umweltverschmutzung bzw mit geringem Ausstoß an Emmissionen zu produzieren.


    Haru: Ich möchte auch noch anmerken, das wir hinter den Atomkraftwerken große Energiekonzerne stehen, die nivht nur viele Arbeitsplätze bieten, sondern auch großes Börsen Gewicht haben, daher finde ich eine Abkoppelung von der Atomenergie auch nicht richtig.


    Das kann nicht auf Dauer unsere Ausrede und unser Anspruch als Staat sein, ins hinter den großen Konzernen zu Verstecken. Wir sollten natürlich nichts überstürzen, da haben sie Recht. Jedoch werden wir langfristig und unseren nachfolgenden Generationen etwas gutes hinterlassen.

  • Zitat

    Original von Oda Musashi


    Das kann nicht auf Dauer unsere Ausrede und unser Anspruch als Staat sein, ins hinter den großen Konzernen zu Verstecken. Wir sollten natürlich nichts überstürzen, da haben sie Recht. Jedoch werden wir langfristig und unseren nachfolgenden Generationen etwas gutes hinterlassen.


    Hiroto: Da bin ich ehrlich gesagt nicht ihrer Meinung, Atomenergie ist ausschließlich in der Wiederaufbereitung und Entsorgung ein Problem, auch ist sie unsere Haupt Energiequelle. Wir sollten daher eher Energie aus mit Fossilien Brennstoffen betriebenen Kraftwerken abschaffen und davon haben wir algemeinen bekanntlich nicht die Masse.

    links Haru, rechts Hiroto
    Leiter der Organisation für Behinderte und
    Siamesische Zwillinge in Heijan


    Minister für Arbeit und Umwelt a.D
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    • Offizieller Beitrag

    Erstes Gesetz zur Änderung der Verfassung


    §1 - Allgemeines
    1. Dieses Gesetz ändert die Verfassung.
    2. Es ist nur für die angegebenen, zu ändernden Paragraphen der Verfassung


    §2 - Inhalt
    1. Artikel 3: Garantie der Menschenrechte der Verfassung wird folgend neu gefasst:

    Artikel 3: Garantie der Menschenrechte
    (1) Die durch die Gande des Tennô gewährten Menschenrechte werden garantiert. Diese werden per Gesetz verkündet.
    (2) In besonderen Staatslagen können die Menschenrechte aufgehoben werden.
    (3) Näheres regelt ein Gesetz.


    2. Die Artikel 4 bis 13 der Verfassung werden ersatzlos aus dieser gestrichen.


    3. Der Artikel 16 Satz 1 der Verfassung wird folgend ergänzt:

    12. die Grundlagen des Umweltschutzes und der Tiergesundheit


    4. Artikel 21 der Verfassung wird folgend ergänzt:

    (3) Über die Verhängung oder die Beendigung des Kriegszustandes mit einer ausländischen Nation entscheidet die Kizokuin. Anschließend erfolgt eine gemeinsame Kriegserklärung durch den Tenno, den Shogun und den Premierminister sowie deren Veröffentlichung im Gesetzblatt. Waffenstillstands- sowie Friedenserklärungen werden durch den Tenno ratifiziert und anschließend im Gesetzblatt verkündet.


    5. Die Nummerierung der Verfassungsartikel ist durch die Streichungen anzupassen.


    §3 - Änderung und Inkrafttreten
    1. Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
    2. Es tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Ehrenwerte Mitglieder des Kabinetts,


    Pläne zu Verfassungsänderung bestehen schon lange, nun gilt es diese in die Tat umzusetzen. Wir brauchen eine Einheitliche Umweltpolitik, allein schon um Chaos zu verhindern. Wir brauchen eine Art politische Kontrolle über kriegs- und Friedensentscheidungen, in zusammenarbeit mit den Daimyô und dem Shôgun. Dann schließlich, sind die sogenannten Menschenrechte ein Konstrukt der westlich-christlichen Welt und sollten bei uns keinen Verfassungsrang haben.

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