Ehrenwerte Fürsten,
hiermit übergebe ich das Wort an die Regierung.
Erstes Gesetz zur Änderung des Strafrechts
§1 - Allgemeines
1. Dieses Gesetz ändert das Strafgesetz.
2. Es ist nur für die angegebenen, zu ändernden Paragraphen des Strafgesetzes.
§2 - Zweck
Der § 45f (Inzucht) des Strafrechts wird ersatzlos gestrichen.
§3 - Änderung und Inkrafttreten.
1. Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.
2. Es tritt mit einer Verkündung in Kraft.