GUI SEI | Verordnungen

  • Verordnungen zum Schutz Masatischer Bäume


    §1
    Masatische Bäume stehen unter dem persönlichen Schutz des amtierenden Daimyo.


    §2
    Masatische Bäume zu fällen ist strafbar und wird streng geahndet.


    §3
    Ausnahmegenehmigungen bedürfen der Erlaubnis das amtierenden Daimyo.


    §4
    Für jeden durch eine Ausnahmegenehmigung gefällten Baum, müssen mindestens drei neue Bäume gepflanzt werden.


    §5
    Für die Versorgung der neu gepflanzten Bäume kommt das Han auf.


    §6
    Private Haushalte unterliegen ebenfalls wie die ansässigen Unternehmen dieser Verordnung.



    gez.
    Oda Musashi
    Daimyô

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