Gespräch mit Niketas Choniatés-Kakka

  • Erhebt sich und verneigt sich. Auf heijanische Weise...


    "Vielen Dank, vaí dóm und..."


    Bevor er zu Ende sprechen kann erscheint einer seiner Untergebenen und überreicht dem Präfekten ein Dossier. Leicht verärgert nimmt der Präfekt die Störung zur Kenntnis, liest dann aber doch, zieht unwillkürlich die linke Augenbraue steil nach Oben und überreicht dem Aussenminister Heijans das Schreiben mit den Worten:


    "Kakka..wir Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ..."

    • Offizieller Beitrag

    Nun können wir ungestört reden.


    Interessant, dass diese Hin... Personen, das Zusatzprotokoll so sehr verängstigt.


    Der Premier war wütend, sehr wütend und für einen Heijaner fast schon ungewöhlich wurde er sehr deutlich, so wollte er die Kushiten und Caledonier als Hinin, was soviel wie Unmenschen, Verbrecher bedeutete, bezeichnen, beschloss dann aber weiterhin ganz staatsmännisch zu bleiben.

  • Der Ladiner ist feinsinnig. Am Hofe von Syrene ausgebildet, durch die Schule der Res Publica gegangen, nunmehr im Dienste beider Kaiser...er spürt die Wut des Premiers, lässt sich das aber nur unwesentlich anmerken, indem er kurz, ganz kurz, nickt.


    "Ihr habt recht, Kakka. Ausgerechnet das Zusatzprotokoll verängstigt die ²¬Á²±Á¿¹? Wollen sie demnächst unser ureigenes Meer für ihre Zwecke privatisieren?"


    Das Wort "barbaren" benutzt er ganz bewusst in eturäischer Sprache. Es ist der grösstmögliche Ausdruck der Verachtung für Kush. In ladinischer Sprache wäre der Begriff weit weniger vernichtend!

    • Offizieller Beitrag

    Toyotomi benutzte bewusst nicht den Ausdruck "Namban", was Südbabaren bedeutete. Zu einen wurde der Ausdruck für Ausländer aus westlichen Kulturkreisen verwendet und zum anderen billigte er Namban ein gewisses Maß an Intelligenz zu-etwas das er Kushiten und Caledonier nicht zuschreiben konnte.


    Hai, aber schwache Geister haben häufig Angst und meinen sich etwas anzumaßen, was ihnen nicht gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Ihren Fahrrinnenzusatz eingebaut, Kakka.



    Erstes Zusatzprotokoll zum GAV
    Freiheit des Asurik/Perlensee


    1. Allgemeines
    (1) Die unterzeichnenden Staaten erkennen die Gewässer des Asurik als frei und unverletzlich an.
    (2) Die unterzeichnenden Staaten erkennen die Notwendigkeit eines freien Handels- und Personenverkehrs auf dem Ausrik als Grundbedingung allgemeinen Wohlstandes an.
    (3) Dieses Protokoll ist für alle Asurik-Kooperationspartner offen zum Beitritt.


    2. Hoheitsgewässer
    (1) Die unterzeichnenden Staaten erkennen einen Bereich von 6 Seemeilen (11 km) um ihre Küsten als Hoheitsgewässer an.
    (2) Die Verwaltung und Rechtsprechung in den Hoheitsgewässern ob liegt allein den souveränen Staaten. Es sei denn sie treffen anderslautende Regelungen.
    (3) Jeder souveräne Staat ist alleinig für die Vorkehrungen des Schutzes seiner Hoheitsgewässer verantwortlich.
    (4) Bei Unfällen, an denen Fahrzeuge die unter Flagge von Fremdstaaten beteiligt sind mögen jene Fremdstaaten an der Unfallermittlung beteiligt werden.
    (5)In Gewässern zwischen zwei Staaten, die eine 6-Seemeilen-Zone aufgrund zu nahe bei einander liegenden Küsten nicht zulassen, gilt die Mitte der Fahrrinne als Grenze der jeweiligen Hoheitsgewässer.
    (6) Weitere Regelungen zu den Hoheitsgewässern können durch eigenständige Zusatzprotokolle oder Änderungsprotokolle erfolgen.


    3. Bekämpfung von Piraterie und sonstiger Kriminalität
    (1) Die unterzeichnenden Staaten erkennen die Piraterie und sonstige Kriminalität auf dem Asurik als Bedrohung des allgemeinen Wohlstandes an, die zu bekämpfen ist.
    (2) Die unterzeichnenden Staaten sehen Piraterie als Verbrechen im Sinne ihres nationalen Rechts an.
    (3) Die unterzeichnenden Staaten erklären ihre Absicht Piraterie und sonstige Kriminalität gemeinsam zu bekämpfen. Eine gemeinsamen Task-Force oder einer ähnlichen Einrichtung zur Eindämmung und Verhinderung von Piraterie und Kriminalität auf dem Asurik soll nach Möglichkeit eingerichtet werden.


    4. Militärische Nutzung des Asurik
    (1) Von der militärischen Nutzung des freien Asurik soll nach Möglichkeit abgesehen werden.
    (2) Militärische Manöver und Übungen in Friedenszeiten in Gewässern außerhalb der 6-Meilen-Zone der Hoheitsgewässer sind öffentlich anzukündigen.
    (3) Protokollratifizierungsstaaten ist es erlaubt Beobachter zu jenen Manövern und Übungen zu entsenden. Zulassung und Registrierung von Beobachtern ob liegt jenem Staat dessen Streit- oder Sicherheitskräfte das Manöver oder die Übung durchführen.


    5. Abschluss- und Änderungsbestimmungen
    (1) Dieses Protokoll muss nach dem Rechtsweg des unterzeichnenden Staates ratifiziert werden.
    (2) Dieses Protokoll tritt in jenen Staaten in Kraft, in denen es ratifiziert wurde.
    (3) Änderungs- sowie Zusatzprotokolle können durch Ratifizierungsstaaten jederzeit vorgeschlagen werden. Änderungs- sowie Zusatzprotokolle können nur mit Zustimmung der Ratifizierungsstaaten Gültigkeit erlangen.
    (4) Für Änderungs- sowie Zusatzprotokolle gilt derselbe Rechtsweg wie für das Hauptprotokoll.

  • "Ich bin befugt, dieses Zusatzprotokoll zu unterzeichnen. Einer der beiden Consuln muss nur das Protokoll im Senat veröffentlichen. Sollte innerhalb von 7 Tagen kein Senator ein Veto einlegen, gilt das Zusatzprotokoll als angenommen. So will es unsere Verfassung. Und in der derzeitigen aussenpolitischen Lage, hat der Senat besseres zu tun..."


    *SO*Consul sein im IL ist cool: Legt ein Consul ein Gesetz vor und wird diesem nicht innerhalb der Vetofrist widersprochen, ist das Gesetz, die Verordnung, dass Zusatzprotokoll etc. angenommen.*SO*

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