KANRI | Gesetze & Verordnungen



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    Keimu-Verordnung | Keimu jorei


    §1 Der Gouverneur gründet mit Bekanntgabe dieser Verordnung den „Trupp für Polizeiangelegenheiten“, genannt Keimutai.


    §2 Die Aufgaben der Keimutai sind wie folgt:


    • Gegenspionage und Gegenpropaganda
    • Operative Information
    • Propaganda
    • Öffentliche Ordnung
    • Öffentliche Sicherheit
    • Sicherung rückwärtiger Gebiete (in Kriegszeiten]
    • Betreiben von Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlagern


    §3 Die Keimutei wird aus Männern und Frauen verschiedensten Alters mit hoher Bildung bestehen.


    §4 Finanziert wird die Keimutai durch den militärischen und öffentlichen Haushalt und den sonstigen Zuschüssen.


    §5 Die Leitung der Keimutai liegt direkt beim Gouverneur der Minami no Shima.


    Für das Reich - Für die Ehre!


    So steht es geschrieben und so soll es geschehen im Jahre 6. der Regierung des Saisei-Tenno.


    Kido Takeshi
    Gouverneur der südlichen Inseln


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