Hohes Haus, geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete
die Kaishinto erklärt sich zum Gegner, dieser sogenannten "Änderung". Zunächst ist festzustellen, dass der Änderungsantrag Nichtigkeiten betrifft. Wir verstehen es durchaus, wenn Dinge der Gewohnheit in eine festgeschriebene Regelungen umgefasst werden, die Änderung für §1 Absatz 1 seit damit aus unserer Sicht auch gestattet, allerdings glaube ich nicht dass sie uns erklären müssten wie eine Wahl funktioniert und insbesondere dass der mit dein meisten Stimmen diese gewinnt, ich denke das haben inzwischen selbst die Abgeordneten der Teikoku Hoshutō verstanden.
Lächelte daraufhin frech die rechte Hälfte des Plenums an.
Auch ihr letzter Punkt ist alles andere als Positiv, da er die Entscheidungsfindung und Freiheit der Fraktionen einschränkt und den Vorsitz zwingend an eine Wahl durch die Fraktion bindet, welche dann auch noch nicht einmal nur dem Präsidium sondern explizit dem Präsidenten zu melden ist, als sei er ein militärischer Vorgesetzter.
Im Grunde handelt es sich also um eine Scheinreform ohne nennenswerten Mehrwert und mit einer Einschränkung statt stärkung des Hauses. ich denke es gibt da wesentlich dringendere Fragen die geklärt werden müssten, insbesondere auch in unserer Geschäftsordnung.
Demnach bleibt etwa weiter ungeklärt wann nach §2 Abs 5 die nationale Sicherheit gefährdet sei oder wer überhaupt darüber bestimmt wem die Immunität entzogen wird. Für meine Begriffe muss hier Missbrauchsprävention betrieben werden. Oder dass der Fraktionsvorsitzende gemäß §4 (2) sich stets selbst äußern muss und niemanden der Fraktion delegieren kann. Oder dass die Sitzung nicht nur durch die Entscheidung oder den Vorschlag aus den Reihen der Abgeordneten sondern auch ohne weitere Umstände einfach durch den Präsidenten für die Öffentlichkeit geschlossen werden kann und das für die Annahme des Antrages dazu auch noch eine 2/3. Mehrheit notwendig ist, siehe §10 (4). Und.. Und.. Und... All das sind Themenfelder, welche sie hätten angehen und welcher sie sich hätten annehmen können. Leider fehlt hier der Wille zur wirklichen Reform, daher lehnen wir ihren Antrag ab.
Vielen Dank.