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Präzedenzordnung des Reiches
Durch die erhabene Weisheit des Himmels, welche durch jeden Einwohner Heijans anerkannt und akzeptiert wird, ist Uns durch göttliche Inspiration klar geworden, Folgendes dem öffentlichen Gesetzeswerk anheim fallen zu lassen. Durch diese erhabene Liste sei die Präzedenzordnung der erhabenenen Personen des Reiches in Zukunft geklärt.
I. Seine Majestät, der Tenno
II. Ihre Majestät, die Kaiserinmutter
III. Ihre Majestät, die Kaiserin
IV. Seine kaiserliche Hoheit, der Kronprinz
V. Seine kaiserliche Hoheit, der Großsekretär von Heijan-Kyo
VI. Die kaiserlichen Hoheiten, die erhabenen Shinno und Naishinno, gemäß ihres Alters und dem Rang innerhalb der Thronfolge
VII. Der Kampaku des Reiches
VIII. Die kaiserlichen Hoheiten, die erhabenen O und Nyoo, gemäß ihres Alters
IX. Die Hofadligen aus dem kaiserlichen Geschlecht der Minamoto
X. Die Hofadligen aus anderen kaiserlichen Geschlechtern
XI. Die Hofadligen, welche nicht kaiserlichen Geblütes sind.
XII. Der Shogun
XIII. Die Gattin des Shogun und sein Kanrei
XIV. Der Erbe des Shogun und die Gattin des Kanrei, sowie Gensui
XV. Die Daimyo Heijans und der Premierminister, sowie Tai-Sho
XVI. Der Erbe des Kanrei und die Minister der Regierung, sowie Chu-Sho
XVII. Die Erben der Daimyo Heijans und die Abgeordneten des Shugiin, sowie Sho-Sho
XVIII. Die Mitlieder der Familien der Daimyo Heijans
XIX. Die Karo der Häuser
XX. Die Samurai, welche Städte im Sinne ihrer Daimyo verwalten nach Einwohnerzahl
XXI. Ausländische Botschafter und Staatsoberhäupter, mit Ausnahme des Chinopischen Kaisers. Diesem sei Ehre zu erbringen, als wäre er ein Ebenbürtiger des Tenno.
Dies ist der Wille des Himmels.
Geschrieben und gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 30.04. im fünften Jahr Saisei
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