Grundlagenvertrag mit Dreibürgen

    • Offizieller Beitrag


    Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Heijan und dem Kaiserreich Dreibürgen


    Präambel: Beseelt von dem Wunsch unserer beiden Völker nach friedlicher und partnerschaftlicher Zusammenarbeit, einem engen kulturellem Austausch und Handel erkennen sich dass Kaiserreich Heijan und dass hiermit gegenseitig als souveräne Staaten und erklären Ihren Willen zur Zusammenarbeit.


    Artikel I - Ziel
    1. Dieser Vertrag dient der diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
    2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.
    3. Zudem soll kultureller Austausch gefördert werden, mit dem Ziel die diplomatischen Kontakte in Zukunft weiter auszubauen.


    Artikel II - Einstufung der Beziehungen
    1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "freundlich" oder dem Sinnverwandt ein.


    Artikel III - Botschafteraustausch
    1. Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

    Artikel IV - Konfliktregelung

    1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem,
    diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.


    Artikel V - Kündigung des Vertrages
    1. Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.


    Artikel VI - Schlussbestimmungen
    1. Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
    2. Der Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
    3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.



    Für das Kaiserreich Dreibrügen
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    Für das Kaiserreich Heijan
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    Seine himmlische Majestät
    der 140. Tenno
    Sohn des Himmels und göttlich erhabener Kaiser Heijans
    Mikado
    Arahitogami
    Erbe der Sonne Amaterasus

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