Geheimpolizeigesetz



  • Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    Geheimpolizeigesetz


    Im Bewusstsein Unserer erhabenen Weisheit und Unserer Verpflichtungen dem Göttlichen gegenüber bestimmen Wir, der strahlende Phönixkönig, das folgende Gesetz, dass es jedem Untertanen Weisung und Grundsatz sei.


    I. Die Geheimpolizei erhält neuerlich das Recht, sich zur Abwehr von Reichsfeinden und Verrätern über das Gesetz hinweg zu setzen, einzig von Ermittlungen ausgenommen ist die königliche Familie und solche, die dieses Privileg durch den Phönixkönig erhalten.


    II. Nach Ermessen der Geheimpolizei sind für ihre Ermittlungen die Bürger- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt, um größtmögliche Sicherheit zu garantieren.


    III. Es steht der Geheimpolizei frei, Verdächtige ohne Prozess zu internieren und gemäß dem Willen des Phönixkönigs abzuurteilen. Lediglich der Phönixkönig ist befugt, Urteile zu ändern, oder Gnade zu gewähren.


    IV. Mangelnde Kooperation mit der Geheimpolizei wird mit dem Tode bestraft.


    So sei es Unser Wille und so soll es geschehen, am 09.07. im 15. Jahre Unserer Regierung.


  • Per Anordnung des Ministerresidenten außer Kraft gesetzt.



    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    Wang Geun, Ministerresident von Goryeo


    Geschrieben im Jahr des Hahns, den 11. September, Manwoldae, Balhae




    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!