• Offizieller Beitrag

    Ich bin zwar die Meinung, dass dieses "Rosinenpicken" den Königsweg darstellt, jedoch muss ich nicht auf meine Meinung bestehen. Ich würde jedoch um ein Meinungsbild der Teilnehmer hierzu bitten.

  • Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Ich bin zwar die Meinung, dass dieses "Rosinenpicken" den Königsweg darstellt, jedoch muss ich nicht auf meine Meinung bestehen. Ich würde jedoch um ein Meinungsbild der Teilnehmer hierzu bitten.


    Vielen Dank, Exzellenz.


    Wie ich bereits deutlich gemacht habe, befürworte ich, dass die Charta als Ganzes ratifiziert werden sollte, also ohne "Rosinenpicken".

  • Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Heijan stimmt dafür den möglichen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit Einzelratifikation der Grundcharta offen zu halten.


    Wundert sich. Ist man doch nicht in einer Abstimmung sondern schaut lediglich nach einem Stimmungsbild.

  • wird kommen

    Dr. jur
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
    Unionspräsident
    Präsident des SV Manuri
    Ministerpräsident von Salbor Katista a.D
    Unionsminister für Inneres und Justiz a.D
    Stellvertretender Unionsvorsitzender der KDU a.D
    Mitglied des Unionsparlaments a.D
    Unionsminister der Verteidigung a.D

    • Offizieller Beitrag


    Präambel


    Kapitel I - Grundrechte


    Kapitel II - Gemeinsame Ziele


    -Förderung des internationalen Volkswohlstandes durch:
    -- die (schrittweise) Schaffung einer internationalen Freihandelszone
    -- die Gründung einer Internationalen Investitionsbank
    -- die (schrittweise) Liberalisierung des freien Kapitalverkehrs
    -- die Vereinbarung von (Mindest-)Standards bei Arbeitnehmerrechten


    -Konfliktbewältigung auf Grundlage diplomatischer Verhandlungen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens durch:
    -- Vermittlung in internationalen Konflikten durch das Generalsekretariat
    -- die Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände,
    -- durch Mediation vor dem Schiedsgericht.


    Kapitel III - Die Generalversammlung


    1. Sitz


    Sitz der Generalversammlung ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland


    2. Zusammensetzung


    Alle Mitgliedstaaten


    Diese Wählen aus ihren Reihen eine präsidierende Nationen, deren Delegationsführer den Vorsitz über die Versammlung übernimmt. Es wird alle 2 Monate gewählt.
    Alternativ: Der Vorsitz in der Generalversammlung rotiert alle 2 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Alternativ: Der Generalsekretär oder der Vize-Generals. leitet die Generalversammlung


    Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.



    3. Beschlüsse der Generalversammlung



    Kapitel IV - Das Generalsekretariat


    1. Sitz
    Sitz des Generalsekretariats ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland
    Alternativ: Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    2. Zusammensetzung
    Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär.


    3. Aufgaben
    Evtl. Leitung der Generalversammlung.


    Vertretung des Völkerbundes nach Innen und Außen.


    Kapitel V - Das Schiedsgericht


    1. Sitz


    Heijan-kyô, Kaiserreich Heijan.
    Alternativ:


    2. Zusammensetzung
    Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.


    Das Schiedsgericht wird von einem Schiedsrichter geleitet, der sich zur Empfehlungsfindung mit zwei Schiedsrichtern berät.


    Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.


    3. Aufgaben
    Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird.



    Kapitel VI - Das Archiv


    1. Sitz
    Mühlbucht, Naulakha
    Alternativ:


    2. Aufgaben
    Archivierung aller:
    - Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
    - Beschlüsse der Generalversammlung,
    - etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
    - Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht



    3. Struktur


    Kapitel VII- Schlussbestimmungen

  • Zitat

    Original von Jan van Steen
    Das Königreich Freesland schließt sich der Argumentation von der "Einheit der Verträge", wie sie von Exzellenz Bont vogetragen wurde, an.


    Das Ryal Realm teilt die Position Freeslands.

    Sir Jock MacLobster PC, CFV, MA
    First Meinister o Glenverness


    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Die Turanische Föderation steht der Rotation des Vorsitzes in der Generalversammlung skeptisch gegenüber. Der Vorschlag, den Generalsekretär quasi als neutraler Instanz auch mit dem Vorsitz zu betrauen, finde ich persönlich ansprechend.
    Was den Sitz des Völkerbunds angeht, spreche ich mich wie bereits einige Vorredner für verschiedene Sitze der verschiedenen Gremien und Einrichtungen - etwa Schiedsgericht und Archiv - des Bundes aus. Für die Generalversammlung und das Generalsekretariat wäre Manuri sicherlich eine Möglichkeit, der sich die Föderation auch aus Gründen der Lage und Erreichbarkeit nicht verweigern würde.
    Mir persönlich wäre aber ein Sitz des Bundes oder zumindest eines seiner Gremien in Bahía de Flores auf der Insel San Bernardo sehr sympathisch. Nicht zuletzt auch hier der zentralen Lage wegen.

    Jobst von Gräfening
    Föderationssekretär im Präsidialamt
    Sonderbeauftragter des Präsidenten der Föderation

  • Das Reich hat arge Probleme damit, dass es seine Truppen unter fremde Kommandos stellen soll. Auch sollten solche Sache wie Arbeitnehmerrechte, die die Innere Autonomie der Nationalstaaten betreffen, unangetastet bleiben.




    Präambel


    Kapitel I - Grundrechte


    Kapitel II - Gemeinsame Ziele


    -Förderung des internationalen Volkswohlstandes durch:
    -- die (schrittweise) Schaffung einer internationalen Freihandelszone
    -- die Gründung einer Internationalen Investitionsbank
    -- die (schrittweise) Liberalisierung des freien Kapitalverkehrs
    -- die Vereinbarung von (Mindest-)Standards bei Arbeitnehmerrechten (Streichen)


    -Konfliktbewältigung auf Grundlage diplomatischer Verhandlungen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens durch:
    -- Vermittlung in internationalen Konflikten durch das Generalsekretariat
    -- die Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände, (Streichen)
    -- durch Mediation vor dem Schiedsgericht.


    Kapitel III - Die Generalversammlung


    1. Sitz


    Sitz der Generalversammlung ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland


    2. Zusammensetzung


    Alle Mitgliedstaaten


    Diese Wählen aus ihren Reihen eine präsidierende Nationen, deren Delegationsführer den Vorsitz über die Versammlung übernimmt. Es wird alle 2 Monate gewählt.
    Alternativ: Der Vorsitz in der Generalversammlung rotiert alle 2 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Alternativ: Der Generalsekretär oder der Vize-Generals. leitet die Generalversammlung


    Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.



    3. Beschlüsse der Generalversammlung



    Kapitel IV - Das Generalsekretariat


    1. Sitz
    Sitz des Generalsekretariats ist Manuri, Demokratische Union.
    Alternativ: Blaakendam, Freesland
    Alternativ: Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    2. Zusammensetzung
    Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär.


    3. Aufgaben
    Evtl. Leitung der Generalversammlung.


    Vertretung des Völkerbundes nach Innen und Außen.


    Kapitel V - Das Schiedsgericht


    1. Sitz


    Heijan-kyô, Kaiserreich Heijan
    Alternativ:


    2. Zusammensetzung
    Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.


    Das Schiedsgericht wird von einem Schiedsrichter geleitet, der sich zur Empfehlungsfindung mit zwei Schiedsrichtern berät.


    Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.


    3. Aufgaben
    Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird.



    Kapitel VI - Das Archiv


    1. Sitz
    Mühlbucht, Naulakha
    Alternativ:


    2. Aufgaben
    Archivierung aller:
    - Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
    - Beschlüsse der Generalversammlung,
    - etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
    - Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht



    3. Struktur


    Kapitel VII- Schlussbestimmungen

    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen möchte Heijan folgende Verteilung der Sitze der Organisationen vorschlagen:


    Generalversammlung: Glenverdeen, Glenverness


    Generalsekretariat: Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    Schiedsgericht: Heijan-kyô, Heijan


    Archiv: Mühlbucht, Naulakha

  • Dann hätten wir also bezüglich der Sitze der Gremien bislang die folgenden Nominierungen:


    01. Generalversammlung:
    - Manuri, Demokratische Union
    - Blaakendam, Freesland
    - Glenverdeen, Glenverness


    02. Generalsekretariat:
    - Manuri, Demokratische Union.
    - Blaakendam, Freesland
    - Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    03. Schiedsgericht:
    - Heijan-kyô, Kaiserreich Heijan


    04. Archiv:
    - Mühlbucht, Naulakha

  • Zitat

    Original von Gustav von Lahr
    Das Reich hat arge Probleme damit, dass es seine Truppen unter fremde Kommandos stellen soll. Auch sollten solche Sache wie Arbeitnehmerrechte, die die Innere Autonomie der Nationalstaaten betreffen, unangetastet bleiben.


    Ich denke, dass man die Frage des Truppenstellens unter Völkerbund-Kommando beheben kann, indem man das Prinzip der Freiwilligkeit einführt. Das heißt: in jedem konkreten Fall fragt das Generalsekretariat die Mitgliedsstaaten, ob sie zum Truppenstellen bereit sind oder nicht. Der Staat, der nicht dazu bereit ist, stellt dann auch keine Truppen.

  • Zitat

    Original von Helen Bont


    Ich denke, dass man die Frage des Truppenstellens unter Völkerbund-Kommando beheben kann, indem man das Prinzip der Freiwilligkeit einführt. Das heißt: in jedem konkreten Fall fragt das Generalsekretariat die Mitgliedsstaaten, ob sie zum Truppenstellen bereit sind oder nicht. Der Staat, der nicht dazu bereit ist, stellt dann auch keine Truppen.


    Mit der Idee kann sich das Reich durch aus anfreunden.

  • Zitat

    Original von Gustav von Lahr


    Mit der Idee kann sich das Reich durch aus anfreunden.


    Vielen Dank, Exzellenz.


    Ich denke, dass die Idee hinter dem Völkerbund unter anderem ist, dass der Völkerbund seine Mitgliedsstaaten weder zwingen will noch zwingen kann, sondern auf den guten Willen und die Kooperationsbereitschaft der politisch Verantwortlichen angewiesen ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!