• Offizieller Beitrag


    Wir sollten nun über die Sitze auch abstimmen. natürlich kann auch für orte gestimmt werden, die bis her nicht auf der Liste notiert sind. Ich bitte jeweils nur den Delegationsführer abzustimmen.


    verteilt die Abstimmungszettel.



    Bitte jeweils nur einen möglichen Sitzort notieren.



    01. Generalversammlung:


    02. Generalsekretariat:


    03. Schiedsgericht:


    04. Archiv:


    • Offizieller Beitrag


    Bitte jeweils nur einen möglichen Sitzort notieren.



    01. Generalversammlung: Blaakendam, Freesland


    02. Generalsekretariat: Alsztyna-Stadt, Alzstyna


    03. Schiedsgericht: Heijan-kyô, Heijan


    04. Archiv: Mühlbucht, Naulakha


  • Exzellenz Choniatés hat angeregt, ein Sicherheitsarchiv in Justinianopolis einzurichten.


    Da dieser Vorschlag noch nicht ausdiskutiert wurde, bitte ich darum, die Abstimmung über den Sitz von Instiutionen zunächst zu verschieben, und zwar nachdem wir uns auf den Inhalt der Charta endgültig verständigt haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Jan van Steen
    Exzellenz Choniatés hat angeregt, ein Sicherheitsarchiv in Justinianopolis einzurichten.


    Da dieser Vorschlag noch nicht ausdiskutiert wurde, bitte ich darum, die Abstimmung über den Sitz von Instiutionen zunächst zu verschieben, und zwar nachdem wir uns auf den Inhalt der Charta endgültig verständigt haben.


    In Ordnung.


    Heijan stimmt dem Vorschlag aus Ladinien zu.

  • Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi
    Ich war übrigens so frei und habe während einer Sitzungspause folgenden Logovorschlag für den Völkerbund entwickelt.


    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    Ein guter Vorschlag

    Dr. jur
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
    Unionspräsident
    Präsident des SV Manuri
    Ministerpräsident von Salbor Katista a.D
    Unionsminister für Inneres und Justiz a.D
    Stellvertretender Unionsvorsitzender der KDU a.D
    Mitglied des Unionsparlaments a.D
    Unionsminister der Verteidigung a.D

  • Zitat

    Original von Toyotomi no Takumi


    Willkommen, Exzellenz.


    Wir haben uns bisher auf eine Grobe Struktur der Organisation geeinigt und sind derzeit dabei diese mit Inhalten zu füllen. Derzeit diskutieren wir auch über die möglichen Sitze der Bundesorgange und darüber, ob man Mitgliedsinteressierten die Möglichkeit geben sollte gezielt Normen aus dem Vertrag einzeln zu ratifizieren oder eben nicht zu ratifizieren.


    Ah, vielen Dank, Excellence! Sehr freundlich!

  • Excellences! Ich möchte Ihnen die Arbeitsweise des Internationalen Rates vorstellen. Der Internationale Rat wurde am 15. August 1955 gegründet. Der Vorsitz des Rates rotiert jährlich unter den Mitgliedern. Der Internationale Rat hat die Aufgabe, die Prosperität seiner Mitglieder zu fördern, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu propagieren und den Frieden zwischen den Völkern zu sichern.


    Vicomte Louis weist seine Mitarbeiter an, die Kopien des Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Louis Moumont
    Excellences! Ich möchte Ihnen die Arbeitsweise des Internationalen Rates vorstellen. Der Internationale Rat wurde am 15. August 1955 gegründet. Der Vorsitz des Rates rotiert jährlich unter den Mitgliedern. Der Internationale Rat hat die Aufgabe, die Prosperität seiner Mitglieder zu fördern, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu propagieren und den Frieden zwischen den Völkern zu sichern.


    Vicomte Louis weist seine Mitarbeiter an, die Kopien des Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. zu verteilen.


    Ein rotierender Vorsitz von Generalversammlung und Generalsekreatriat kann sich das Reich gut vorstellen.


    Darüberhinaus unterstützt es ebenfalls den Plan eines Sicherungsarchives in Ladinien.

  • Wie ich sehe, beabsichtigen die Excellences, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. In welchem Verhältnis zu den bestehenden internationalen Organisationen - insbesondere dem Internationalen Rat - soll diese stehen, wenn sie zustandekommt?

  • We


  • Zitat

    Original von Louis Moumont
    Wie ich sehe, beabsichtigen die Excellences, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. In welchem Verhältnis zu den bestehenden internationalen Organisationen - insbesondere dem Internationalen Rat - soll diese stehen, wenn sie zustandekommt?


    Was den Internationalen Rat angeht, kann ich derzeitz keine Berührungspunkte sehen. Denn während wir hier alles Staaten sind, die auf der CartA verzeichnet sind, ist dies beim Internationalen Rat, wenn ich das richtig recherchiert habe, nur mit dem Königreich beider Archipele der Fall. Von den anderen Mitgliedsländern habe ich persönlich noch nie etwas gehört, geschweige denn, dass sie auf der CartA verzeichnet sind.
    Wie gesagt: aus meiner jetzigen Sicht ergeben sich daher keine Berührungspunkte.


    Die einzige internationale Organisation, die mir jetzt spontan einfällt, ist die Internationale Polkommission mit Sitz in Aldenroth, die noch auf Betreiben des Rats der Nationen von damaligen RdN-Mitgliedsstaaten wie Nicht-RdN-Mitgliedsstaaten gegründet worden ist. Wie sich das beiderseitige Verhältnis gestalten würde ich jedoch den Beratungen einer künftigen Generalversammlungen vorbehalten wollen, um diese Konferenz nicht zu überfrachten.

  • Zitat

    Original von Gustav von Lahr


    Ein rotierender Vorsitz von Generalversammlung und Generalsekreatriat kann sich das Reich gut vorstellen.


    Darüberhinaus unterstützt es ebenfalls den Plan eines Sicherungsarchives in Ladinien.


    Ich denke, dass wir die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen sollten.


    Für eine automatische Rotation spricht meines Erachtens, dass eine Wahlakt nicht nötig ist. Das ist - zumindest meines Erachtens - insbesondere dann von Vorteil, wenn die
    Generalversammlung, aus welchen Gründen auch immer, keine Wahl vornimmt und der aktuelle Generalsekretär und sein Stellvertreter inaktiv sind, weil dann automatisch das Amt durch Rotation neu vergeben wird.
    Ein möglicher Nachteil ist, dass keine Antwort auf die Frage geliefert wird: was ist, wenn das Land, dem gemäß Rotation das Amt "zusteht" kein (geeignetes) Personal hat.
    Ein weiteres Problem: auch wenn die Rotation automatisch erfolgt, sollte das Ganze auf die eine oder andere Weise publik gemacht, insbesondere der Regierung des betroffenen Landes aber zur Kenntnis gebracht, werden. Sonst haben wir möglicherweise die Situation, dass ein Land zwar das Zugriffsrecht hat, davon aber nichts weiß, und das Amt dann vakant bleibt.


    Wenn ich mir das Wahlverfahren anschaue, dann haben wir natürlich das Problem, dass wir Kandidaten benötigen - woran es jedoch nicht mangeln dürfte.
    Nachteil eines demokratischen Verfahrens - auch wenn ich es nicht wirklich als Nachteil sehe: der Kandidat mit den meisten Stimmen übernimmt das Amt. Einziger möglicher Nachteil: es öffnet die Tür zu Intrigen und Machtspielchen, wenn man, zum Beispiel aus Prestigegründen "seinen" Kandidaten durchsetzen will.


    Generell tendiert die Regierung der Demokratischen Union jedoch insgesamt zur bewussten demokratischen Entscheidungsfindung zwischen mehreren Kandidaten, da dann auch eher gewährleistet sein dürfte -eine 100 prozentige Garantie gibt es natürlich nie - , dass das Generalsekretariat, zumindest in der Person des Generalsekretär oder dessen Stellvertreters, aktiv ist.

  • Ich habe mir erlaubt, den Entwurf etwas weiter zu entwickeln, wobei ich die Frage, wer sich für welchen Sitz bewirbt, weggelassen habe, da wir das ja mittlerweile auf einem gesonderten Dokument fixiert haben. Auf eine Nummerierung der Artikel habe ich verzichtet, damit wir nicht bei jeder Änderung während der Beratungen die Nummerierung aufwendig anpassen müssen. Ich bitte ausdrücklich darum zur Kenntnis zu nehmen, dass dies lediglich ein Diskussionsentwurf ist, der Text also nicht "in Stein gemeißelt" ist. Auch ist der Entwurf nicht vollständig, sondern harrt seiner Komplettierung:


    • Offizieller Beitrag

    Heijan hätte dazu noch einige Anmerkungen.



    Präambel
    Wir, die im Völkerbund vereinten Nationen,
    gewillt, den internationalen Beziehungen eine gerechte, friedliche und dauerhafte Ordnung zu geben,
    in der die Androhung oder die Anwendung von Gewalt kein Mittel der Politik sein darf,
    eingedenk der Tatsache, dass angesichts der Existenz von Massenvernichtungswaffen nur ein friedliches Zusammenleben der Völker das Überleben der Menschheit sichert,
    getragen von der Erkenntnis, dass gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um die Schöpfung vor ihrer Zerstörung zu bewahren, den Gedanken der Menschen- und Bürgerrechte weltweit zum Durchbruch zu verhelfen, und Freiheit und Wohlstand zu mehren,
    haben, diese Charta beschlossen.



    Kapitel I - Grundrechte


    Artikel XX - Mindestgarantie der Menschenrechte
    Die in diesem Kapitel aufgeführten Menschenrechte sind ein Mindestmaß, welches jedem Menschen ohne Ansehen der Person in den Signatarstaaten gewährt werden.


    Artikel XX - Recht auf Leben und Unversehrtheit
    (1) Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. In dieses Recht darf nur aufgrund eines Strafgesetzes eingegriffen werden, welches dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet ist und auf der Grundlage eines Gerichtsurteils, welches auf der Basis eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens basiert, eingegriffen werden.
    (2) Jeder Mensch hat Anspruch auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.
    (3) Jeder Mensch hat Anspruch auf Schutz vor Folter. Streichen-kein Grundsatz der heijanischen Verfassung. Desweiteren ist Heijan der Auffassung, das souveräne Staaten gar nicht foltern können.
    (4) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Sie darf nur aufgrund eines allgemeinen Gesetzes eingeschränkt werden.


    Artikel XX - Freie Entwicklung der Person, Gleichheit der Menschen
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit dadurch die Rechte anderer Menschen nicht verletzt oder gegen das Sittengesetz oder die jeweilige staatliche Ordnung verstoßen wird.
    (2) Alle Menschen sind gleich.


    Artikel XX - Religions- und Gewissensfreiheit
    (1) Die Freiheit der Religionsausübung des Gewissens werden gewährleistet.
    (2) Niemand darf zur Ausübung einer Religion gezwungen oder an deren Ausübung gehindert werden.
    (3) Niemand darf gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln.


    Artikel XX - Presse- und Meinungsfreiheit
    (1) Jeder hat das Recht, sich aus frei zugänglichen Quellen zu informieren und diese Informationen sowie seine Meinung frei in Wort, Schrift oder Bild zu verbreiten.
    (2) Eine Zensur findet nicht statt. Streichung ( nicht dazu gebraucht werden, die öffentliche Ordnung oder Moral oder das Ansehen des Staates oder des Militärs zu untergraben.)
    (3) In dieses Recht darf nur aufgrund eines allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Jugend, des Sittengesetzes oder der staatlichen Ordnung eingegriffen werden.


    Artikel XX - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
    Das Recht der friedlichen Versammlung, der freien Gründung von Vereinen und politischen Parteien sowie die Koalitionsfreiheit werden grundsätzlich im Rahmen der jeweils staatlichen Ordnung gewährleistet.


    Artikel XX - Brief und Kommunikationsgeheimnis
    Das Brief und Kommunikationsgeheimnis werden grundsätzlich im Rahmen der jeweils staatlichen Ordnung gewährleistet.


    Artikel XX - Rechte im gerichtlichen Verfahren
    Kein Mensch darf für eine Tat bestraft werden, die zum Zeitpunkt der Tat nicht durch ein allgemeines Gesetz unter Strafe gestellt worden war.


    Kapitel II - Gemeinsame Ziele


    Artikel XX - Zielsetzungen
    Die im Völkerbund vereinten Nationen setzen sich unter anderem zum Ziel:
    01. den weltweiten Wohlstand der Menschen durch:
    -Förderung des internationalen Volkswohlstandes durch:
    - die Schaffung einer internationalen Freihandelszone,
    - die Gründung einer Internationalen Investitionsbank,
    - die Liberalisierung des freien Kapitalverkehrs oder
    - die Vereinbarung von Mindeststandards bei Arbeitnehmerrechten
    zu erreichen;
    02. eine gemeinsame friedliche Vorbeugung und Beilegung von Konflikten, Krisen und Streitigkeiten durch diplomatische Verhandlungen zu gewährleisten, wobei insbesondere
    - die Vermittlung durch das Generalsekretariat,
    - die freiwillige Bereitstellung von Friedenstruppen zur räumlichen Trennung der Konfliktparteien und ihrer bewaffneten Verbände oder
    - die Mediation vor einem Schiedsgericht
    als Instrumente der gemeinsamen Friedenspolitik erstrebt werden.


    Kapitel III - Die Generalversammlung


    Artikel XX - Sitz
    (1) Der ständige Sitz der Generalversammlung ist in ... .
    (2) Das Gastland garantiert allen Delegierten und Gästen der Generalversammlung freies Geleit und freien Zugang zu den Gebäuden der Generalversammlung.


    Artikel XX - Zusammensetzung
    Jedes Mitgliedsland entsendet einen Delegierten in die Generalversammlung. Dieser wird bei der Generalversammlung durch einfache Anmeldung als Delegierter akkreditiert.


    Artikel XX - Arbeitsweise der Generalversammlung
    (1) Die Delegierten wählen aus ihrer Mitte alle vier Monate einen Präsidenten und einen stellvertretenden Präsidenten. Diese bilden das Präsidium der Generalversammlung.


    Alternativ
    Die Mitgliedschaft im Präsidium der Generalversammlung rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.
    Alternativ: Der Generalsekretär der Vize-Generalsektretär bilden das Präsidium der Generalversammlung.


    (2) Soweit durch diese Charta nicht anders bestimmt, beschließt die Generalversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
    (3) Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden die aktiven Enthaltungen nicht berücksichtigt.
    (4) Die Generalversammlung berät und fasst Beschluss über Empfehlungen, Resolutionen und Konventionen.
    (5) Die Mitglieder sind zu einem pfleglichen Umgangston und gesitteten Manieren untereinander verpflichtet.
    (6) Antragsberechtigt sind die Delegierten und die Mitglieder des Präsidiums und des Generalsekretariats.
    (7) Die Anträge werden in einem extra hierfür eingerichteten Briefkasten beim Präsidium eingereicht.
    ( 8 ) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Artikel XX Beschlüsse
    (1) Empfehlungen und Resolutionen bedürfen der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten und sind nicht bindend.
    (2) Internationale Konventionen bedürfen der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten und sind für jene Staaten bindend, die sie ratifiziert haben.


    Artikel XX - Das Präsidium
    (1) Das Präsidium leitet die Sitzungen der Generalversammlung, stellt die gestellten Anträge zur Debatte und leitet die Abstimmungen und Wahlen.
    (2) Das Präsidium übt das Hausrecht aus.
    (3) Ohne Zustimmung des Präsidiums dürfen in den Gebäuden keine Durchsuchungen oder Verhaftungen vorgenommen werden.


    Kapitel IV - Das Generalsekretariat


    Artikel XX - Sitz
    Der Sitz des Generalsekretariats ist in ... .


    2. Zusammensetzung
    (1) Das Generalsekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Vize-Generalsekretär. Sie werden von der Generalversammlung auf 4 Monate gewählt.


    Alternativ:
    Die Mitgliedschaft im Generalsekretariat rotiert alle 4 Monate unter den Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge.


    3. Aufgaben
    (1) Der Generalsekretär - in seiner Abwesenheit der stellvertretende Generalsekretär - :
    - repräsentieren den Völkerbund nach Innen und nach Außen;
    - übt die ihm durch diese Charta zugewiesenen Aufgaben aus.
    (2) Auf Antrag der Generalversammlung fertigt das Generalsekretariat einen Bericht zu einer konkreten Fragestellung an.
    (3)


    Kapitel V - Das Schiedsgericht


    Artikel XX - Sitz
    Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in ... .


    Artikel XX - Zusammensetzung
    (1) Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Schiedsrichter im Amt sind.
    (2) Ein Schiedsrichter kann nicht in einem Verfahren verwendet werden, wenn das Land involviert ist, aus dem der Schiedsrichter stammt.


    Artikel XX - Aufgaben
    (1) Zu den Aufgaben des Schiedsgerichts gehören:
    - Schlichtung von Streitigkeiten, über Differenzen bezüglich des Charta und anderer von der Generalversammlung verabschiedeten Empfehlungen, Resolutionen und internationalen Konventionen sowie über alle anderen Meinungsverschiedenheiten, weswegen es von den Streit- bzw. Konfliktparteien gemeinsam angerufen wird;
    - die Mediation in Streit- und Konfliktfällen, wenn die streitenden Parteien die Mediation gemeinsam beantragen.
    (2) Führen die Schlichtungs- und Mediationsbemühungen zu keinem Ergebnis, steht es dem Schiedsgericht frei, innerhalb von einem Monat einen Empfehlung auszusprechen, deren Befolgung im Belieben der streitenden Parteien steht.



    Kapitel VI - Das Archiv / Das Sicherungsarchiv


    Artikel XX - Sitz
    (1) Der Sitz des Völkerbundarchivs ist in ... .
    (2) Der Sitz des Sicherungsarchivs des Völkerbundes ist in ... .


    Artikel XX - Aufgabe
    (1) Die Aufgabe von Archiv ist die Archivierung aller:
    - Ratifizierungsurkunden der Mitgliedsstaaten,
    - Beschlüsse der Generalversammlung,
    - etwaiger Beschlüsse des Generalsekretariats,
    - Empfehlungen des und Ergebnisse der Mediation vor dem Schiedsgericht,
    - aller weitere Dokumente von Wichtigkeit für die Arbeit des Völkerbundes
    und
    die Erstellung von Sicherheitskopien und Weiterleitung derselben an das Sicherheitsarchiv.
    (2) Die Aufgabe des Sicherungsarchivs ist die Archivierung von Sicherheitskopien der in Absatz 1 genannten Dokumente.


    XX. Struktur
    Archiv und Sicherheitsarchiv werden jeweils von einem Archivar geleitet, die vom Generalsekretär auf unbestimmte Zeit ernannt werden.



    Kapitel VII- Schlussbestimmungen




  • Zitat

    Original von Helen Bont


    Was den Internationalen Rat angeht, kann ich derzeitz keine Berührungspunkte sehen. Denn während wir hier alles Staaten sind, die auf der CartA verzeichnet sind, ist dies beim Internationalen Rat, wenn ich das richtig recherchiert habe, nur mit dem Königreich beider Archipele der Fall. Von den anderen Mitgliedsländern habe ich persönlich noch nie etwas gehört, geschweige denn, dass sie auf der CartA verzeichnet sind.
    Wie gesagt: aus meiner jetzigen Sicht ergeben sich daher keine Berührungspunkte.


    Die einzige internationale Organisation, die mir jetzt spontan einfällt, ist die Internationale Polkommission mit Sitz in Aldenroth, die noch auf Betreiben des Rats der Nationen von damaligen RdN-Mitgliedsstaaten wie Nicht-RdN-Mitgliedsstaaten gegründet worden ist. Wie sich das beiderseitige Verhältnis gestalten würde ich jedoch den Beratungen einer künftigen Generalversammlungen vorbehalten wollen, um diese Konferenz nicht zu überfrachten.


    /OFF: Die CartA ist eine sim-off Organisation. Ich bitte darum, beides nicht miteinander zu vermischen. Ich gehe der Einfachheit halber einmal davon aus, daß du das nicht gesagt hast, um uns "Was ist ein Carta?"-Dialoge zu ersparen.


    Bei allem Respect und aller gebotenen Contenance, ich muss doch constatieren, daß ich sehr überrascht und irritiert bin. Die Regierung Seiner Archipelischen Majestät wurde hierher eingeladen, um über mögliche Wege der Stärkung des Internationalen Rates zu discutieren. Und nun muss ich allen Ernstes meine Zeit darauf verwenden, solchen respectlosen Reden jener Dame zuzuhören? Ich habe bewusst keinen Leistungsvergleich herangezogen - schliesslich wollte ich meine Vorrednerin ja nicht beschämen. Doch wenn es gewünscht wird, das Potential der hier am Tisch versammelten Staaten zu vergleichen, will ich mich nicht dagegen sträuben. Während Mitgliedsstaaten des Internationalen Rates wie Livornien, Melba oder das Imperium Ladinrum in den vergangenen Zeiten durch innenpolitische Prosperität und außenpolitische Presence aufgefallen sind, glänzte manch hier anwesende Regierung wie Ratelon oder Freesland in den vergangene Jahren durch Inactivität. Es würde jener Politikerin durchaus etwas mehr Bescheidenheit gut anstehen. Ich sehe jedenfalls noch keinen Grund, eine altbewährte und erfahrene Organisation wie den Internationalen Rat durch die übereilte Neugrundung einer schlechten Copie zu concurrencieren.

  • "Um die Wogen vielleicht etwas zu glätten, möchte ich feststellen, dass das Imperium dem Internationalen Rat mit vollster Überzeugung beigetreten und dass es nunmehr stolzer Teil dieser Organisation ist.
    Wenn dem Völkerbund so ehrwürdige Nationen angehören wie die Demokratische Union, das Kaiserreich Dreibürgen, unser enger Partner und Freund Heijan, die Freie Hansestadt und hoffentlich noch viele weitere, so spricht dies nicht gegen den Internationalen Rat. Im Gegenteil! Langfristig sehe ich die Möglichkeit eines Zusammengehens beider Organisationen. Solange dies nicht der fall ist, ist es das Bestreben des Reiches, beiden Organisationen anzugehören.
    Für den Fall einer Fusion schwebt mir vor, die Strukturen im Wesentlichen vom Internationalen Rat zu übernehmen und sich unter dem Dach des Völkerbundes zu einen.
    Ich diene meinem Land nun schon viele Jahre, zunächst der untergegangenen Res Publica, heute dem Kaiserreich und ich weiß daher, dass man das Rad nicht neu zu erfinden braucht. Mit Optimismus schaue ich in die Zukunft, im Vertrauen darauf, es werde uns gelingen, uns unter dem Dach einer Organisation zum Wohle unserer Völker zu treffen.
    Bis es so weit ist, mag es zwei gleichberechtigte Organisationen geben, deren Ziele die gleichen sind: Der Erhalt des Friedens, die Erarbeitungen von Lösungsvorschlägen in Konfliktfällen sowie die Schaffung weiterer Institutionen, wie zum Beispiel eines Weltpostverbandes, den der Internationale Rat bald aus der Taufe heben wird und dem beizutreten ich allen Nationen ans Herz legen möchte."

  • Zitat

    Original von Helen Bont


    Für eine automatische Rotation spricht meines Erachtens, dass eine Wahlakt nicht nötig ist. Das ist - zumindest meines Erachtens - insbesondere dann von Vorteil, wenn die
    Generalversammlung, aus welchen Gründen auch immer, keine Wahl vornimmt und der aktuelle Generalsekretär und sein Stellvertreter inaktiv sind, weil dann automatisch das Amt durch Rotation neu vergeben wird.
    Ein möglicher Nachteil ist, dass keine Antwort auf die Frage geliefert wird: was ist, wenn das Land, dem gemäß Rotation das Amt "zusteht" kein (geeignetes) Personal hat.
    Ein weiteres Problem: auch wenn die Rotation automatisch erfolgt, sollte das Ganze auf die eine oder andere Weise publik gemacht, insbesondere der Regierung des betroffenen Landes aber zur Kenntnis gebracht, werden. Sonst haben wir möglicherweise die Situation, dass ein Land zwar das Zugriffsrecht hat, davon aber nichts weiß, und das Amt dann vakant bleibt.


    Ich sehe dort kein Problem, Frau Unionskanzlerin. Bei einer Alphabetischen Rotation sollte sich jedes Land selbst errechnen können in welchen Zeitabschnitten es salopp gesagt an der Reihe ist. Und wenn wirklich die Mitgliedsstaaten Interesse an dem Völkerbund haben, so sollte der Sinn zur Eigenverantwortlichkeit entsprechend hoch sein.

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