Sehr ehrenwerte Mitglieder des Hauses,
Der ehrenwerte Daimyô von Nishikaze erhält das Wort.
Sehr ehrenwerte Mitglieder des Hauses,
Der ehrenwerte Daimyô von Nishikaze erhält das Wort.
Hohes Haus,
Ich bin darüber betrübt, dass eine Kolonie, eine Verfassung beschliessen kann, ohne dass es ein Vetorecht des Kizokuin gibt. M.E. ist es unsere Aufgabe, die Kolonien und auch den jeweiligen Kontrollrat zu kontrollieren, daher fordere ich hiermit eine Weisung des Herrenhauses, dass die Verfassung einer Kolonie erst rechtskräftig ist, wenn das Kizokuin diese beraten und beschlossen hat.
Wir müssen für die Kolonien bezahlen, dürfen aber nicht mitreden, dies ist nicht in Ordnung!
Der Vertrag mit Hanshû, welcher auch von diesem Haus akzeptiert wurde, sieht eine Einmischung des Kizokuin nicht vor. Was der Daimyô von Nishikaze wieder einmal vorschlägt, ist Vertragsbruch zu seinen Gunsten. Das Großsekretariat wird eine Einmischung in den durch selbiges kontrollierten Kontrollrat nicht dulden.
Und wenn das Herrenhaus etwas anderes beschliesst? Wird das Grosssekretariat sich dem Willen des Herrenhauses und Parlaments missachten?
Impliziert der Toranaga-Daimyô, dass dieses Haus seine Verträge nicht achtet und daher ehrlos ist?
Das Großsekretariat besteht auf seinen Rechten, welches es im Namen des Himmelssohnes ausübt. Supremat des Parlamentes über den Himmelssohn zu beanspruchen, ist Hochverrat.
Ungeachtet jeglicher Vorwürfe von der einen oder anderen Seite sehe ich es ebenso, dass dieses Haus nicht die Autorität besitzt, eine solche Kontrolle nachträglich zu fordern. Allenfalls wäre es möglich, in Absprache mit dem Himmelssohn den Vertrag mit dem Hanshû Koku nachzuverhandeln, um eine entsprechende Klausel einzufügen. Warum sich das Hanshû Koku dieser Option öffnen sollte, wenn wir nicht im Gegenzug etwas anbieten würden, sehe ich allerdings nicht.
Natürlich will niemand die Autorität des Himmelssohnes in Frage stellen. Gleichwohl ist der Buke, welcher bis auf wenige Ausnahmen die Mitglieder dieses Gremiums stellt, verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Heimat. Eine koloniale Verfassung muss daher auch der Kontrolle des Bakufu und des Buke unterstehen.
Kyoshi-Daimyô, Ihr werdet in dem Vertragswerk allerdings einsehen, dass das Erlassen einer Verfassung optional ist. Sollte dieses Gremium der Meinung sein, sich über geltendes Recht hinweg zu setzen, werden wir natürlich die Gerichte anrufen und selbstverständlich eine Nichtigkeitserklärung des Himmelssohnes gegenüber dieser Entscheidung ersuchen.
Sollte dies alles keinen Zweck haben, werden wir den Verfassungsentwurf zurückziehen und absolutistisch per Kontrollratsedikten regieren.
Ich achte meine Verträge, im Vertag steht nirgends, dass das Kizokuin kein Recht hat über die Verfassung zu debattieren und diese als nichtig zu erklären. Ebenso wird nirgends das Supremat des Grosssekretariats über den Schutzvertrag erwähnt.
Ganz im Gegenteil, es steht dem Herrenhaus zu, den Schutzvertrag aufzulösen.
Ich verweise auf Artikel 6, Absatz 2.
Falls ihr der Ansicht seid, dass ich Hochverrat begangen habe, dann klagt mich an. Ich habe eher das Gefühl und dies ist meine persönliche Einschätzung, dass sich der hochgeschätzte und verehrte Grosssekretär von seiner persönlichen Abneigung mir gegenüber leiten lässt.
Dass es dem Kizokuin zusteht, den Vertrag aufzulösen, ist vollkommen richtig. Das Supremat des Großsekretariates über Hanshû kann aus Artikel 3, Absatz 4 und 5 entnommen werden.
Änderungen an diesem Vertragswerk und dem Status Quo sind mit Hanshû zu verhandeln, nicht zu zu beschließen. Ich fordere daher den Shogûn auf, diese Aussprache als gegenstandslos zu beenden und seinem Gefolgsmann eine Lektion bezüglich Respekt gegenüber der kaiserlichen Familie zu erteilen.
Es wäre vielleicht das Beste, wenn die Gemüter sich erst einmal beruhigen würden. In jedem Fall müsste ein vom Kizokuin in dieser Weise beschlossener Gesetzesvorschlag, welcher diesem Haus mehr Macht in den Kolonien einräumt, durch das Shugiin gehen und der Prüfung des Tennô standhalten. Die Frage, ob wir das Recht dazu haben, ein solches Gesetz zu fordern, ist dafür allerdings zweitrangig.
Und der Himmelssohn wird ein derartiges Gesetz nicht zulassen. Wie ich schon sagte, diese Aussprache ist gegenstandslos.
Wo im Artikel steht, dass das Grossekretariat ein Supremant über Hanshu hat?
Es steht nur, dass der Grosssekretär teil des Kontrollrates ist und den Vorsitz inne hat. Daraus lese ich nicht, dass ihr das Supremat habt.
Es steht dem Herrenhaus zu, darüber zu debattieren, mir scheint, das Grosssekretariat schein die Meinungsfreiheit nicht zu schätzen, aber dies ist eine persönliche Einschätzung, nicht dass es noch als Beleidigung gegenüber der kaiserlichen Familie gebrannt markt wird.
Das Großsekretariat hat den Vorsitz inne und bestimmt zwei von 4 Mitgliedern des Rates. Ohne den Willen des Großsekretariates ist in Hanshû kein Gesetz mit Gültigkeit zu versehen.
Ihr habt das Supremat über den Kontrollrat inne, aber nicht über den Schutzvertrag.
Insofern richtig, als dass nur das Kizokuin ihn auflösen darf. Das würde dann wohl in einem unabhängigen Hanshû unter Kontrolle des Kontrollrates, auf welches dieses Kizokuin dann keinen Einfluss mehr hat.
Wenn der Vertrag ausgelöst wurde, gibt es auch keine Rechtsgrundlage für den Kontrollrat.
Dank der verabschiedeten Verfassung, welches den Kontrollrat unabhängig vom Vertrag in nationales Recht umsetzt, gibt es diese sehr wohl.
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