[wrap style="box"] 治安警察法 Chian-keisatsu-hō (Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit)
Artikel Eins
Jeder, der eine Gruppe gründet, die darauf gerichtet ist, das Nationalwesen (Kokutai) zu ändern oder das Privateigentum zu beseitigen sucht oder wer wissentlich Mitglied einer solchen Gruppe ist, soll mit einer Haftstrafe von höchstens 10 Jahren bestraft werden. Der Versuch einer Straftat wird ebenso bestraft.
Artikel Zwei
Jeder, der sich mit einer anderen Person über die Verwirklichung eines der in Artikel Eins beschriebenen Ziele berät, soll mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 7 Jahren bestraft werden.
Artikel Drei
Jeder, der andere zum Zwecke der Umsetzung der in Artikel Eins beschriebenen Ziele anstiftet, soll mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 7 Jahren bestraft werden.
Artikel Vier
Jeder, der andere zu Unruhen, Körperverletzungen oder anderen Straftaten anregt, die dem Leben, der Person oder dem Eigentum Schaden zufügen, um die Ziele nach Artikel zu erreichen, soll mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 10 Jahren bestraft werden. Der versuch der tat wird ebenso bestraft.
Artikel Fünf
Jeder, der zum Zwecke der Begehung der in den vorstehenden Artikeln beschriebenen Straftaten Geld, Mittel oder andere finanzielle Vorteile für andere bereitstellt oder diese für solche Zwecke anbietet, soll mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren verurteilt werden. Jeder der eine Bereitstellung von Geld, Mitteln oder anderen finanziellen Vorteilen zur Begehung einer Straftat fordert wird ebenso bestraft.
Artikel Sechs
Jeder, der die in den vorstehenden Artikeln beschriebenen Straftaten begangen und sich freiwillig den Behörden stellt, soll eine Strafmilderung erhalten. Ebenso liegt es im Ermessen der Gerichte, ganz auf eine Strafe zu verzichten.
Artikel Sieben
Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die in diesem Gesetz beschriebene Straftaten außerhalb der Gerichtsbarkeit begehen, in der dieses Gesetz gilt.
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