• Offizieller Beitrag


    Gesetz über die Ehe



    I. Grundlegendes


    1. Die Ehe ist ein heiliger Bund zwischen zwei Menschen, aus deren Verbindung entstehende Kinder legitim sind.


    2. Die Ehe kann im Kaiserreich Heijan ab 18 Jahren regulär und ab 14 Jahren mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern geschlossen werden.



    II. Vielehe


    1. In Heijan ist es bestimmten Gruppen gestattet, mehr als einen Ehepartner zu haben, wenn sie Männer sind.


    2. In diesem Falle gilt die Hauptfrau (Chakusai) als allen anderen Frauen übergeordnet. Jeder Mann kann nur eine Chakusai haben.


    3. Alle Frauen, welche zudem als tatsächliche Ehefrau genommen werden sind Seishitsu, welche unter der Chakusai rangieren, jedoch oberhalb Sokushitsu (Konkubinen).


    4. Kinder aus allen bisher genannten Beziehungen (Chakusai, Seishitsu, Sokushitsu) sind legitim, wobei den ersteren beiden Gruppen größere Legitimität und größerer Anspruch zukommt.


    5. Kinder, welche aus inoffiziellen Beziehungen entstehen, sind grundsätzlich illegitim und haben keinerlei Ansprüche an die Familie des Vaters, es sei denn, er adoptiert sie.


    6. Personengruppen, denen es zusteht, Vielehe zu betreiben sind:


    - Der Tenno
    - Alle engverwandten Könige und Könige (Shinno und O)
    - Alle Mitglieder des Kuge
    - Die Mitglieder des goryeonischen Adels
    - Der Shogun und seine Kinder
    - Die Daimyo und ihre Kinder


    7. Auch hochrangigen Mitgliedern des Buke, oder des Bürgertums steht die Möglichkeit offen, Sokushitsu zu nehmen, jedoch steht ihnen nur eine wahre Ehefrau zu.


    III. Der Tenno


    1. Um die Blutlinie des kaiserlichen Hauses zu erhalten, steht es dem Himmelssohn zu, eine unbegrenzte Menge an Seishitsu und Sokushitsu zu nehmen. Auch hat er die einmalige Möglichkeit, zwei Chakusai zu nehmen, welche sodann die Titel Kogo oder Chugu tragen.


    2. Eine der beiden Chakusai des Tenno muss, um das göttliche Blut Amaterasus rein zu halten, eine Fujiwara, oder eine kaiserliche Prinzessin sein.


    IV. Schlussbestimmungen


    1. Sollte der Tenno, Shogun, Phönixkönig, ein goryeonischer Unterkönig oder ein Daimyo weiblich sein, gilt er im Sinne dieses Gesetzes dennoch als Mann und es steht ihm frei, weitere Ehepartner im Sinne dieses Gesetzes zu nehmen.


    2. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Gesiegelt im Daidairi zu Heijan-Kyo am 11.09. im fünften Jahr Saisei


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    Seine himmlische Majestät
    der 140. Tenno
    Sohn des Himmels und göttlich erhabener Kaiser Heijans
    Mikado
    Arahitogami
    Erbe der Sonne Amaterasus

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