Ankündigungen der Stadtverwaltung

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    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.MITTEILUNGEN DER STADTVERWALTUNG SAIZU MIYAKO

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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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  • NEUER BEIRAT

    Die Stadtverwaltung von Saizū-Miyako gibt froher Kund bekannt das ein neues Gremium in die Politik der Stadtverwaltung einzug erhält. Jenes Gremium, als "Beirat von Saizū-Miyako" bekannt, wird vom bürgerlischen Volk der Stadt gewählt (§6 der Satzung). Der Beirat wird aus 100 Delegierten (Ratsmitgiedern) bestehen wovon dann 90 gewählt und 10 vom Kaiser ernannt werden (§3 der Satzung). Die erste Wahl wird gemäß §7 Absatz 2 der Satzung am 20.04.2021 abgehalten.








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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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  • SACHEN ZUR WAHL

    1. PARTEIEN

    Alle Parteien sind zugelassen die die Satzung und die Verfassung respektieren und auch zu den Landesweiten Wahlen zugelassen sind.

    Jeder Partei ist es gestattet Wahlwerbung zu tun, diese muss sich an folgende Kreterin jedoch halten:

    1) Die Werbung darf nicht in Unmittelbarer Nähe von Öffentlichen Einrichtungen sein (vor allem Schulen)

    2) Die Werbung darf nicht den Ziel haben die Minderjährigen zu beeinflussen

    3) Die Werbung darf nicht Beschilderungen oder Ausschriften verdecken die von der Stadt oder dem Land aufgestellt wurden.

    4) Die Werbung darf nicht den geregelten Alltag stören oder anderweitig das öffentliche Leben behindern.

    5) Die Werbung muss den Gesetzen und Sittenregeln des Landes entsprechen.


    2. AUFSTELLUNG

    Eine jede Person die die Kreterin der Satzung erfüllt darf sich zur Wahl aufstellen und gewählt werden. Sie muss keiner Partei angehören, nur ihre Pflicht zum Kaiser und der Verfassung wahren.


    3. WAHLAUSSCHLUSS

    Aus der Wahl kann eine jede in 1 beschriebene Partei und in 2 beschriebene Person ausgeschlossen werden. Das Wahlkomitee befindet und empfiehlt den Ausschluss. Rechtskräftig wird es durch das Wort der Oberbürgermeisterin.


    4. WAHLKOMITTE

    Das Wahlkomitee besteht aus der amtierenden Oberbürgermeisterin sowie von ihr fünf weitere ernannte Komitees Mitglieder. Es beschließt den in Punkt 3 erwähnten Ausschluss. Es regelt die Stimmauszählung und plant die Wahl wie die Standorte der Wahlurnen. Das Wahlkomitee verkündet das Wahlergebnis, die Öffnung der Wahllokale und die Abgabe der letzten Stimme.


    5. WAHLSYSTEM

    Ein jeder Bürger hat vier Stimmen und wählt in dem Wahlbezirk in dem er seinen ersten Wohnsitz hat. Die fünf Kandidaten die die meisten Stimmen auf sich vereinen können ziehen in den Beirat ein. Der der die meisten stimmen auf sich vereinen kann zieht ebenso in den Engeren Beirat ein der zur Bestimmung der stellv. Leitung einzig und alleine bestimmt ist.


    6. TERMINE

    Die Wahllokale haben vom 20.04.2021 bis zum 22.04.2021 geöffnet.


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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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  • WAHL ZUM I. BEIRATS

    - Das Wahlkomitee hat nun beschlossen, dass die Wahl findet am 21. sowie 22. August 2021 statt.


    - Die Oberbürgermeisterin Shiota Yumi übernimmt die Leitung der Wahl.


    - Beschlossen wurde ebenso, dass §6 Absatz 1 folgende neue Fassung erhält:

    "Der Beirat hält eine Legislatur von der Dauer von 3 Monaten. Die Wahl findet am nächsten Wochenende des Vierten Monats nach der letzten Wahl statt."


    - Kandidaturen für einen Sitz im Beirat kann man im Namen einer Partei oder als Unabhängiger der Wahlleiterin postalisch oder persönlich übermitteln. Kandidaturen können bis zum 15. August 2021 um 18 Uhr eingereicht werden.

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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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  • WAHL ZUM I. BEIRATS

    DIE WAHLLEITUNG

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    im näheren finden Sie die Informationen zur Durchführung der Wahl an diesem Wochenende.

    - Zur Wahl berechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Saizū-miyako.

    - Gewählt werden können die zur Kandidatur stehenden Personen. Ebenso kann man alle Kandidaturen ablehnen.

    - Jedem Bürger der Stadt kommen zwei Stimmen zu, der er nach eigenem Ermessen auf die Kandidaten verteilen darf, man darf nicht zweimal für die ein und die selbe Person abstimmen.

    - Die Wahl ist frei, allgemein, gleich, unmittelbar und geheim.


    Die Wahlleitung gibt ebenso folgende Änderung der Satzung des Beirats bekannt:

    1. §2 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

    3. Der Rat besteht aus den gewählten Mitgliedern. Der Beirat umfasst 100 Stimmen. Dem kaiserlichen Ratsmitglied kommen mindestens 10 Stimmen zu. Den gewählten Ratsmitgliedern kommen entsprechend im Verhältnis der Wahlergebnisse die übrigen 90 Stimmen zu.

    2. §3 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

    1. Der Kaiser benennt ein Mitglied des Rates. Ihm steht die Entlassung des selbigen zu,

    3. §1 Absatz 3 wird mit folgender Fassung ergänzt:

    3. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.


    Stimmen die nicht den obigen Kriterien entsprechen werden als ungültig erklärt.


    Mit freundlichen Grüßen.

    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin und Wahlleiterin




    Anhang I - Möglicher Stimmzettel


    Wahl zum I. Beirats von Saizū-miyako

    Beachten Sie den amtlichen Hinweis!

    1. Sie haben zwei Stimmen. Diese sind auf mindestens zwei verschiedene Kandidaten zu verteilen.

    2. Sie können alle Möglichen Kandidaten mit "Nein" ablehnen.

    3. Die Stimme ist mit einem "x" kenntlich zu machen beim entsprechenden Kandidaten.

    4. Bei Zuwiderhandlung gegen die obigen Kriterien erfolgt die Ungültigkeit der Stimmen.


    Kandidaten

    [_] Kandidat I (Partei 1)

    [_] Kandidat II (Partei 2)

    [_] Kandidat III (Partei 3)

    [_] Kandidat IV (Parteilos)

    [_] Nein



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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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