Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung

  • ehrenwerte Adelige des Reiches,

    Konoe-sama hat folgenden Gesetzesvorsclag zur Aussprache gestellt. Ihm obliegt das erste Wort, anschließend ist die Debatte für 96 Stunden offen

    [wrap style="box"]Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung

    §1 Die Geschäftsordnung wird in §5 Absatz (1) wie folgend geändert:

    §5 Anträge
    (1) Jedes Mitglied des Sangiins und des Daijō-kan ist berechtigt Anträge einzubringen.

    §2 Diese Geschäftsordnungsänderung tritt nach Zustimmung sofort in Kraft.
    [/wrap]

    Hōshaku
    sangiin gichō
    Staatsrat

  • Gichō-sama, ehrenwerte Adelige des Reiches,
    In unserer Verfassung heißt es in Artikel 30: Alle Gesetzesvorhaben des Daijō-kan (Großer Staatsrat) müssen in beiden Kammern separat beraten und verabschiedet werden.
    Dementsprechend brauchen die Mitglieder des Daijō-kan auch Antragsrecht. Das ist gegenwärtig nicht gegeben und soll dementsprechend geändert werden.

    近衛 友三郎 Konoe Tomosaburō
    治部卿 Jibu-kyō (Minister der Zeremonien)
    Oberhaupt der Konoe-Familie

  • Gichō-sama, ehrenwerte Adelige des Reiches,
    Eine Abstimmung ist mehr als überfällig und zu dieser sollte es nun auch kommen.

    近衛 友三郎 Konoe Tomosaburō
    治部卿 Jibu-kyō (Minister der Zeremonien)
    Oberhaupt der Konoe-Familie

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