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Fusō Teikoku
1. Mit sofortiger Wirkung wird der kaiserliche Generalstab auch in Friedenszeiten in das Daihon’ei (großes kaiserliches Hauptquartier) integriert.
2. Vorsitzender des Daihon’ei ist der Okimi in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber aller Streitkräfte.
3. Sitzungen des Daihon’ei werden durch den Okimi einberufen und geleitet.
4. Mitglieder des Daihon’ei sind der Kriegsminister, die Oberkommandierenden der Teilstreitkräfte, der Aide-de-camp des Kaisers sowie weitere Generale, Admiral und Offiziere, welche durch den Vorsitzenden berufen werden.
5. Der gegenwärtige Generalstabschef wird zum Daihon'ei fuku kaichō (Stellv. Vorsitzenden des großen kaiserlichen Hauptquartiers) ernannt.
So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 19. Oktober im Achten Jahre unserer Herrschaft.
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