二条氏|Nijō-shi|Nijō-Klan

    • Offizieller Beitrag

    KatalogNummer: AG-KL-KU-0163139



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    Ursprung: ジパング Zipang no Kuni (Provinz Zipang)

    Weitere Herkunft: 関西 Kansai no Kuni (Provinz Kansai)

    Stammhaus: 朝倉氏 Asakura-shi, Asakura-Klan (Zipang-Dynastie)

    Ursprungsstand: 公家 Kuge (Hofadel)

    Stand: 華族 Kazoku

    Adelstitel:公爵 Kōshaku (Fürst)


    Geschichte:

    Der Klan führt seine Herkunft auf den Ōkimi Shirakawa zurück. Der Nijō-Klan war erst die zweite hofadelige Nebenfamilie des Kaiserhauses, worauf das Ni (二) anspielt. nach seiner Entstehung stammten viele der wichtigsten Berater und Höflinge aus diesem Klan. Auch zahlreiche Daijō-Daijin entstammen diesem Geschlecht. Mit der Abnahme der Bedeutung des Hofes entfernten sich auch zahlreiche Mitglieder des Klans von diesem und erwarben Landbesitz. Die Hauptlinie, trotz ihres Verbleibes in der Hauptstadt, erstand Güter in der Nähe der Küste der heutigen Provinz Kansai. Dort widmeten sie sich neben der Landwirtschaft vor allem dem Fischfang und bauten eine der größten Flotten der Region auf. So wurden die Nijō zu einer regionalen Seemach, die wie man vermutet auch Piraterie betrieb.

    Der gleichnamige Klan in Kansai wurde zu einem Buke-Nebenklan. Im Konflikt um eine Restauration der kaiserlichen Macht am Ende des 19. Jahrhunderts standen sowohl der Kuge- als auch der Buke-Zweig der Nijō auf kaiserlicher Seite. Nach der Wiederherstellung der kaiserlichen Macht und der Abschaffung des Kuge und des Buke vereinigten sich die Klans wieder unter der Führung des Kugeklans, welcher die oberste Adelsklasse der Fürsten erhielt. Die Nijō-Familie zählt somit zur Elite des Hochadels.

    Auf Grund seiner maritimen Vergangenheit befinden sich zahlreiche Familienangehörige der Nijō in den Seestreitkräften des Kaiserreichs. Es ist Familientradition, dass zumindest eine Ausbildung zum Seeoffizier durch den ältesten Sohn des jeweiligen Titelhalters bestritten wird.

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

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