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Fusō Teikoku
Die Aufgaben des Sūmitsu-in sind vielfältig und die Stellung des Kronrates wird in Artikel 38 der Verfassung definiert. Gegenwärtig sind die Aufgaben des Kronrates:
- Beratung bei der Auslegung der Verfassung, von Gesetzesvorschlägen und Konsultation bei Anträge für Verordnungen
- Beratung bei der Verhängen des Kriegsrechts und Kriegserklärungen
- Beratung und Empfehlungen bei Völkerrechtliche Verträge und andere internationale Abkommen
- Konsultation in Fragen der Thronfolge und im Falle einer Regentschaft nach dem Kaiserlichen Haushaltsgesetz
- Beratung über andere Angelegenheiten, die dem Großkönig vorgelegt werden auf sein Verlangen hin.