Aufgaben des Sūmitsu-in

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    Fusō Teikoku


    Die Aufgaben des Sūmitsu-in sind vielfältig und die Stellung des Kronrates wird in Artikel 38 der Verfassung definiert. Gegenwärtig sind die Aufgaben des Kronrates:



    • Beratung bei der Auslegung der Verfassung, von Gesetzesvorschlägen und Konsultation bei Anträge für Verordnungen
    • Beratung bei der Verhängen des Kriegsrechts und Kriegserklärungen
    • Beratung und Empfehlungen bei Völkerrechtliche Verträge und andere internationale Abkommen
    • Konsultation in Fragen der Thronfolge und im Falle einer Regentschaft nach dem Kaiserlichen Haushaltsgesetz
    • Beratung über andere Angelegenheiten, die dem Großkönig vorgelegt werden auf sein Verlangen hin.


    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)

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