Satzung des Beirates der Stadt Saizū

  • SATZUNG ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES BEIRATES

    §1 - Allgemeines

    1. Dem Oberbürgermeister von Saizu Miyako wird ein beratendes Gremium zur Verfügung gestellt.
    2. Das Gremium wird den Namen “Beirat” tragen.

    §2 - Zusammensetzung

    1. Der Beirat besteht aus dem Präsidium und dem Rat.
    2. Das Präsidium besteht aus dem Oberbürgermeister und aus zwei von ihm ausgewählten Vertretern.
    3. Der Rat besteht aus insgesamt 100 Ratsmitgliedern.

    §3 - Ratsmitglieder

    1. Zehn Mitglieder des Beirats werden vom Kaiser ernannt und entlassen.
    2. Jeder Bezirk wählt alle vier Monate fünf Mitglieder in den Beirat.
    3. Wahlberechtigt ist jeder der die Volljährigkeit erreicht hat und seinen ersten Wohnsitz innerhalb der Metropolregion hat.
    4. Zur Wahl darf sich jeder Stellen der die Kriterien in Absatz 3 erfüllt und mindestens fünf Jahre innerhalb der Metropolregion lebt.

    §4 - Aufgaben des Rates

    1. Dem Beirat kommen alles Aufgaben zu Teil, die der Oberbürgermeister ihm zusteht.
    2. Dem Beirat obliegt das Recht über die Vorgänge der Stadtverwaltung unterrichtet zu werden.
    3. Dem Beirat liegt ein Initiativrecht vor.
    4. Der Beirat darf dem Oberbürgermeister Beschlüsse vorbringen die der Beirat als wichtig anerkannt zur Einführung. Die Entscheidung zur Annahme des Beschlusses trifft der Oberbürgermeister.
    5. Der Beirat unterstützt den Oberbürgermeister bei der Umsetzung von Beschlüssen.
    6. Dem Beirat steht das Recht zu Ausschüsse zu bilden.

    §5 - Auflösung und Ernennung

    1. Nach der Wahl werden die Ratsmitglieder durch den Oberbürgermeister ernannt. Lediglich die Zehn kaiserlichen Ratsmitglieder werden durch den Kaiser ernannt.
    2. Dem Oberbürgermeister obliegt das Recht Ratsmitglieder bei Groben verstößen aus dem Dienst zu entlassen.
    3. Der Oberbürgermeister kann den Beirat jederzeit auflösen und Neuwahlen ansetzen.

    §6 - Wahlen

    1. Zehn Tage vor dem ersten Januar, Mai und September finden Wahlen statt. Ihre Auszählungsergebnisse wird am ersten der Monate Januar, Mai und September bekannt gegeben.
    2. Der Beirat tritt zum ersten mal fünf Tage nach Verkündung der Ergebnisse zusammen. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, so ist der nächste Tag zu wählen.

    §7 - Schlussbestimmungen

    1. Das Gesetz tritt mit den ersten Wahlen in Kraft.
    2. Die erste Wahl findet am 20. April 2021 statt.









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    Shiota Yumi

    Oberbürgermeisterin von Saizū-Miyako

    Studiert in der Universität zu Saizū-Miyako

    Doktorgrad bei der Saizū-Miyako Universität erlangt


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