知事室 | Chiji-shitsu | Büro des Gouverneurs

  • Amtszimmer des GouverneursBitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Sitzt an einem Erlass zur Organisation der Provinzialverwaltung.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Man lässt den Vorsitzenden in das Büro bringen.


    Möchten Sie etwas trinken?


    Fragt er höflich.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

    • Offizieller Beitrag

    besucht seinen Cousin.

    二条 錦司 Nijō Kinji
    大納言 Dainagon (Oberstaatsrat)
    枢密院議長 Sūmitsu-in gichō (Vorsitzender des Kronrates)


  • Sehr gern einen Shōchū wenn sich dies einrichten ließe.


    Das wird Ihnen umgehend gebracht.


    Ein Angestellter kommt mit dem gewünschten Tee zurück.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Das wird Ihnen umgehend gebracht.


    Ein Angestellter kommt mit dem gewünschten Tee zurück.


    Ist irritiert als man ihm anstelle des Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.einen Tee bringt sagt aber aus Höflichkeit nichts.



    Nun, ihn lag an einem Gespräch mit mir?

  • Lässt dennoch einen Shochu bringen.


    Nun, Sie sind eine der größten Arbeitgeber des Landes. Um meine Provinz noch zu stärken würden wir gerne, dass Ihr Unternehmen hier Arbeitsplätze schafft.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Macht sich Gedanken über eine Provinzregierung.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Plant die Gründung 3 Ministerien für die Provinzverwaltung und führt erste Gespräche mit künftigen Ressortleitern.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Schaut sich den aktuellen Entwurf zum Schutz der Religion an:



    宗教団体法 shūkyō dantaihō Gesetz über die Religionsgemeinschaften


    §1 Allgemeines
    (1) Der Glaubens der Acht Himmelskreise ist die Staatsreligion des Fusō Teikoku.
    (2) Als Religionsgemeinschaften werden in diesem Gesetz shintoistische Sekten (kyōha), buddhistische Denominationen (shūha) und christliche oder sonstige religiöse Vereinigungen (kyōdan) sowie Tempel und Kirchen bezeichnet.
    (3) Wenn die von einer Religionsgemeinschaft oder einem Prediger ausgeübte Verbreitung von Lehren sowie die Durchführung von Zeremonien einer Religion oder wenn religiöse Veranstaltungen die öffentliche Ruhe und Ordnung stören oder die Pflichten der Untertanen verletzen, kann der zuständige Minister diese beschränken oder verbieten, die Amtsausübung des Predigers aussetzen oder auch die Anerkennung der Gründung der Religionsgemeinschaft widerrufen.
    (4) Die Zuständigkeit in religösen Fragen fällt dem Ministerium der Zeremonien zu.


    §2 Zulassung als Religionsgemeinschaft und deren Rechte und Pflichten
    (1) Die Zulassung als Religionsgemeinschaft erfolgt mit Antrag durch den zuständigen Minister. Die Zulassungsbestimmungen werden durch den zuständigen Minister erlassen.
    (2) Religionsgemeinschaften haben das Recht ungehindert und frei ihre religösen Handlungen und Rite in der Öffentlichkeit auszuüben, sofern nicht anderes durch dieses Gesetz bestimmt wird.
    (3) Religionsgemeinschaften haben das Recht ungehindert und frei ihre Lehren zu verbreiten, sofern nicht anderes durch dieses Gesetz bestimmt wird.
    (4) Schreine, Tempel und Kirchen genießen einen besonderen baulichen Schutzstatus.
    (5) Religionsgemeinschaften, deren Angehörige, Priesterschaft, Amtsträger und Klerus sind verpflichtet sich an die Gesetze des Fusō Teikoku zu halten.


    §3 Förderung des Glaubens der Acht Himmelskreise
    (1) Schreine und Tempel des Glaubens der Acht Himmelskreise sind von der Regierung finanziell zu fördern.
    (2) Die Finanzielle Förderung ist durch einen variablen Haushaltsposten oder durch einen Fonds zulässig.


    §4 Stellung des Shintō
    (1) Der Shintō ist dem Glauben der Acht Himmelskreise vollständig gleichgestellt. Ausgenommen hier von ist die alleinige Stellung des Glaubens der Acht Himmelskreise als Staatsreligion.
    (2) Die Bestimmungen, den Glauben der Acht Himmelskreise betreffend, gelten im vollen Umfang für den Shintō, sofern nichts anderes bestimmt wird.


    §5 Wesensverwandtschaft
    (1) Die Religionen des Buddhismus, Taoismus und Zen sowie all deren Strömungen werden als wesensgleich zum Glauben der Acht Himmelskreise betrachtet.
    (2) Wesensgleiche Religionen sind besonders geschützt.


    §6 Missionierungsverbot
    (1) Eine aktive Missionierung durch nicht-wesensgleiche kyōdan, mit dem Ziel eine Abkehr vom Glauben der Acht Himmelskreise oder einer wesensgleichen Religion zu bewirken, ist verboten.
    (2) Ausländische Missionare, die das Ziel nach Satz 1 verfolgen sind ohne weitere Begründung des Landes zu verweisen.
    (3) Einheimische Missionare, die das Ziel nach Satz 1 verfolgen sind mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Monaten zu belangen.
    (4) Das Ministerium der Zeremonie ist für Überwachung des Missionierungsverbotes zuständig. Die Organisation der Überwachung obliegt dem Ministerium.


    §7 Konvertierung
    (1) Konvertierungen vom Glauben der Acht Himmelskreise oder wesensgleicher Religionen zu einer anderen nicht-wesensgleichen kyōdan sind gestattet.
    (2) Vor der Konvertierung zu einer nicht-wesensgleichen kyōdan ist ein Gespräch mit einer geistlichen Autorität des Glaubens der Acht Himmelskreise oder einer wesensgleichen Religion zwingend notwendig. Dem Ministerium der Zeremonien ist der Inhalt des Gespräches zu melden.
    (3) Konvertierungen zum Glauben der Acht Himmelskreise oder einer wesensgleichen Religion ist ohne Auflagen gestattet.



    §8 Abschließendes
    (1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Dieses Gesetz kann nur durch ein Reichsgesetz geändert werden.




    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Macht sich Gedanken diese Gesetz für die Provinz anzupassen.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Freut sich sehr über die Ernennung zum Shōnagon und die Erhebung in den vierten Hofrang.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Geht die aktuelle Situation in seiner Provinz durch.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Lässt eine Stellenausschreibung für das neue Amt des Chinzei Bugyō veröffentlichen. Als Hauptaufgabe gibt man die innere Sicherheit und Justizaufgaben in der Provinz an. Bewerbungen sind an den Gouverneur zu entsenden.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Erarbeitet ein (行政区画法

    Gyōsei kukakuhō) Gesetz über die Verwaltungsgliederung.

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Verzweifelt an der schwachen IT innerhalb der Provinzregierung und das die Beamten einen total falschen Haushalt veröffentlicht haben. Er könnte vor Wut im Boden versinken…

    Nijō Yoshimoto
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Chiji (Gouverneur von Chinzei)
    少納言 Shōnagon (Unterstaatsrat)
    Ju shi-i (4. Hofrang)
    Tōshu Dake Fuso (Parteiführer Gerechtes Fuso)
    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

  • Die Gouverneurin hat sich den letzten Tagen schon in einige Akten eingearbeitet. Yautakes Konikas Ziel war es die Provinz weiterzuentwickeln, in wirtschaftlicher Hinsicht ohne aber dabei die Wohlfahrt aus den Augen zu verlieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!