Weisung über den Adel

    • Offizieller Beitrag

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    Fusō Teikoku


    Die Nachkommen adliger Familien und solche, die sich durch hervorragende Taten ausgezeichnet haben, bilden die Elite der ganzen Nation. Wir glauben einen Akt der Gerechtigkeit auszuführen, wenn Wir ihnen besondere Titel verleihen. Die Beamten und Offiziere, die Uns stets mit ihren Ratschlägen oder durch ihre Tapferkeit geholfen haben, verdienen ebenfalls eine Belohnung. Aus diesen Gründen, in Anerkennung geleisteter Dienste, bestätigen Wir nach altem Brauch und Sitte die Schaffung von fünf Adelsklassen.
    Diese werden nach einem besonderen Reglement geführt. Wir erwarten von den Beliehenen eine beständige Treue und wünschen, dass die Titel, die Wir verleihen, auf eine lange Reihe von Generationen vererbt werden.
    Die kaiserlichen Bestimmungen über die Adelsklassen sind folgende:


    1. Die Adelstitel werden durch ein kaiserliches Dekret verliehen und von dem Minister Unseres Hauses notifiziert.
    2. Die Titel werden in fünf Klassen geteilt: Kōshaku (Fürst), Hōshaku (Markgraf), Hakushaku (Graf), Shishaku (Vizegraf) und Danshaku (Baron).
    3. Die vorstehenden Titel können nur auf Kinder männlichen Geschlechtes, und zwar in der Primogenitur, übertragen werden.
    4. Wenn das Haupt einer adligen Familie ohne Hinterlassung eines männlichen Erben stirbt, erlischt der von ihm geführte Titel.
    5. Die Gemahlin eines Adligen führt den ihrem Gemahl verliehenen Titel und genießt dieselben Auszeichnungen.
    6. Der Großvater und der Vater eines Adligen und sein Enkel aus der älteren Linie gehören dem Adel an, ebenso deren Gattinnen.
    7. Der Adelstitel kann nur auf den Erben erst nach erfolgtem Ableben des Titelträgers übertragen werden. Wenn ein Adliger infolge eines Verbrechens oder einer Strafe seines Titels verlustig geht, kann der Ōkimi befehlen, dass dieser Titel auf denjenigen übertragen werde, der dessen Erbe sein sollte.
    8. Die Kontrolle des Adels und die Übertragung von Titeln werden vom Minister des Kaiserlichen Hauses ausgeführt.
    9. Die Adligen, ihre Söhne, ihre Brüder oder ihre Verwandten müssen, ehe sie eine Ehe schließen oder ein Kind adoptieren, vorher die Bewilligung des Ministers des Kaiserlichen Hauses dazu erhalten.
    10. Alle Mitglieder des Adels haben darüber zu wachen, dass ihre Verwandten eine sorgfältige Erziehung erhalten.


    So gegeben in Unserer Residenzstadt Saizū-miyako und gezeichnet mit unserem Siegel, am 14. Dezember im Fünften Jahre unserer Herrschaft.


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    Seine himmlische Majestät
    Hirohito
    Ōkimi
    Kōtei
    Kind der Götter
    Akitsumikami
    Herrscher über die Gelobte Insel

    Einmal editiert, zuletzt von Hirohito ()

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