Sehr geehrtes Hohes Haus, sehr geehrte Mitglieder und Gäste,
Nach §9 Absatz klein c unserer Geschäftsordnung reichte, der Abgeordnete Tagomi Nobusuke, form und fristgerecht einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ein. Das Präsidium verneint §10 Absatz 4 GO, die Aussprache wird daher öffentlich sein. Die Aussprache ist nach §10 GO nun eröffnet.
Der Antrag:
KOKKAI der 11.07.2021
ANTRAG
ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
Die Kokkai möge beschließen:
I. §1 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Der Präsident der Kokkai sowie seine Vertreter werden ohne Aussprache gewählt."
II. Nach §1 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung wird folgender Satz ergänzt:
"Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint."
III. §4 der Geschäftsordnung wird durch einen dritten Absatz ergänzt:
"(3) Die Fraktion kann durch interfraktioneller Abstimmung beschließen, dass ein anderes Mitglied der Fraktion den Vorsitz übernimmt. Die Änderung ist dem Präsidenten der Kokkai unverzüglich mit zu teilen,"
Saizu der 11. Juli 2021
Tagomi Nobusuke