Höchstes Haus,
Fürst Nijō erhält das Wort zu einer Änderung der Geschäftsordnung.
Geschäftsordnungsänderungsantrag,
Der Antragssteller möchte folgenden Punkt der Geschäftsordnung des Jōin ändern:
- In §3 möge ein Absatz hinzugefügt werden, wodurch der Präsident des Oberhauses ermächtigt wird, die Stimme eines Mitgliedes wegen regelmäßiger Nichtteilnahme am Geschäftsgang des Oberhauses für Vakant zu erklären.