Ehrenwerte Adlige des Reiches,
folgendes Gesetz steht zur Abstimmung
[wrap style="box"]Erster Änderungsantrag zur Geschäftsordnung
§1 Die Geschäftsordnung wird in §5 Absatz (1) wie folgend geändert:
§5 Anträge
(1) Jedes Mitglied des Sangiins und des Daijō-kan ist berechtigt Anträge einzubringen.
§2 Diese Geschäftsordnungsänderung tritt nach Zustimmung sofort in Kraft.
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Fusō Teikoku
Stimmen Sie diesem Vorschlag zu?
[_] Hai (Ja)
[_] Iie (Nein)
[_] Fusanka (Enthaltung)
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*so*
Kōshaku 5 Stimmen,
Hōshaku 4 Stimmen,
Hakushaku 3 Stimmen,
Shishaku 2 Stimme
und Danshaku 1 Stimme
*so*
Die Abstimmung dauert 96 Stunden!